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Nach erheblichenVerzögerungen und erbitterten Verhandlungen ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts am 23.04.2009 verkündet worden und damit am 24.04.2009 in Kraft getreten. Dabei wurde eine Vielzahl von Änderungen im GWB vorgenommen.
Die wichtigste Änderung aus Bietersicht ist die Verschärfung der Rügepflicht und die Einführung neuer Ausschlussfristen sein. Damit werden höhere Hürden für den Zugang zu den Vergabekammern aufgebaut. Dies sollten Bieter, die ihre Rechte wahren wollen, auf jeden Fall berücksichtigen
L
aut dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) liegt der Schwerpunkt des Gesetzes in einer Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts!
Der Gesetzentwurf dient zugleich der Umsetzung weiterer Bestimmungen der 2004 verabschiedeten EU-Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG2 in deutsches Recht. Die zwingend umzusetzenden Vorschriften dieser EU-Richtlinien wurden bereits durch Änderung der Vergabeverordnung (VgV) und der Verdingungsordnungen VOL Teil A und VOF berücksichtigt.
Gestärkt wurden die Verdingungsverordnungen und das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die VgV wird auf eine reine Scharnierverordnung reduziert. Das heißt, sie fungiert im Wesentlichen zur Einbeziehung der VOL/A oder VOB/A für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
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Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in
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