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Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V. vor. Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, irreführend mit dem Hinweis "Himalaya Salz, fein gemahlen" geworben zu haben.
Wie folgt lautete das Angebot des Händlers:
Das Kristallsalz aus dem Himalaya entschlackt und regeneriert Körper, Haut, Gelenke und Stoffwechsel.
Diese Werbung sei angeblich irreführend, so der Verein, da sie dem angesprochenen Verkehr suggeriere, dass das betreffende Salz aus den Himalayamassiv stamme, was jedoch nicht zutreffen.
Weiterer Auszug aus der Abmahnung:
Sog. Himalayasalz wird im wesentlichen in der pakistanischen Provinz Punjab und zwar im sog. Salt Range, einer Hügelkette südlich des Himalaya, abgebaut. Insofern erweist sich Ihre Werbung als irreführend im Sinne der §§ 3, 5 UWG. Da es sich um eine irreführende Herkunftsangabe handelt, liegt zudem eine Irreführung im Sinne des § 126 Markengesetz vor.
Auch diese Werbung sei irreführend, da die betreffenden Wirkungen tatsächlich nicht beständen bzw. nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert seien.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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8 Kommentare
Kommentar von arme_sau_echt
zum Beitrag Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V.
auch ich habe eine solche abmahnung vom "verein gegen unwesen" bekommen. wegen fehlender grundpreisangabe. damit verstoße ich gegen das gesetz. ich befand mich im urlaub. die abmahnsumme von 196... » Weiterlesen
Kommentar von Doris W.
zum Beitrag Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V.
..so, nun isses also soweit: auch wir haben ein seltsames Schreiben von diesem Verein erhalten; gerügt wird ein fehlender Grundpreis eines Produktes, welches es konkurrenzlos gibt und nur in einer... » Weiterlesen
Kommentar von Neues Opfer
zum Beitrag Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V.
Auch unser Betrieb hat von diesem Verein eine Abmahnung erhalten. Nach Absprache mit unserem Rechtsbeistand haben wir entsprechend geantwortet. Diese Vorgehensweise sollte wirklich unter Strafe... » Weiterlesen
Kommentar von Walter Othmar
zum Beitrag Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V.
Das einzige Unwesen, dass ich hier erkennen kann, ist dieser Verein selbst ! Die Rechtsprechung sollte solchen "Vereinen" endlich das schmutzige Handwerk legen !
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V.
Mit Verwunderung habe ich Ihren Artikel gelesen und würde es befürworten, wenn solche Art von Abmahnern mit einer Strafe belegt werden würden.
Kommentar von Reiner
zum Beitrag Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V.
Wenn ich der logik dieses Vereins folge dann dürfte eine Thüringer Bratwurst nur und ausschließlich aus Thüringen kommen. Muss sie aber nicht sondern kann überall hergestellt und verkauft... » Weiterlesen
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