Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Droht Händlern Klageflut? Bundestag beschließt Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen

21.01.2016, 08:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
von Anna Bosch
Droht Händlern Klageflut? Bundestag beschließt Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen

Kurz vor Weihnachten 2015 hat der Bundestag ein Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen beschlossen. Dies bedeutet, dass in Zukunft Verbände (v.a. Verbraucherschutzzentralen) wegen Datenschutzverstößen, die beispielsweise bei Bestellvorgängen in Online-Shops entstanden sind, klagen können. Mit den Auswirkungen, die das neue Verbandsklagerecht für die Betreiber von Online-Shops mit sich bringen könnte, befasst sich der heutige Beitrag.

1. Überblick

Bisher konnten Verstöße im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten in erster Linie von der jeweiligen verletzten Person abgemahnt werden. Ob auch Mitbewerber wegen Datenschutzverstößen klagen konnten, war umstritten. Nun hat der Bundestag aber das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ beschlossen. Damit stehen Unternehmer nicht mehr nur Privatpersonen und Datenschutzbehörden gegenüber, sondern auch Verbraucherschutzorganisationen. Diese können künftig direkt im Wege der Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen, wenn Datenschutzvorschriften mit verbraucherschutzrechtlicher Dimension verletzt sein könnten. Betroffen sind sämtliche im Zusammenhang mit Datenverarbeitung stehende Bereiche: also z.B. Werbung, Bestellvorgänge, Persönlichkeitsprofile und natürlich Adress- und Datenhandel. Möglich machen dies in erster Linie Änderungen bzw. Erweiterungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Neben Verbraucherverbänden sind dort zudem weitere klageberechtigte Stellen genannt, die in einer Liste beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geführt werden.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

2. Zielsetzung des neuen Gesetzes

Die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten gewinnt an immer mehr Bedeutung. Damit gehen für den Einzelnen Gefahren einher, die durch das neue Gesetz abgemildert werden sollen. Laut dem Justizministerium stellt das neue Verbandsklagerecht ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Datenschutzverstößen dar, denn Verstöße müssen künftig nicht mehr einzeln durch Privatpersonen gerügt werden. Verbraucherzentralen und ähnliche im UKlaG genannte Verbände können somit direkt aktiv werden.

Anzunehmen ist, dass diese von ihrem Recht weitaus häufiger Gebrauch machen werden als Privatpersonen.

3. Welche Folgen könnte das neue Klagerecht haben?

Die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf den Umgang mit Daten im Internet sind insbesondere für Shop-Betreiber weitreichend: Denn künftig können nicht mehr nur Fehler in vorformulierten und als AGB ausgestalteten Datenschutzerklärungen abgemahnt werden, sondern auch fehlerhafte Datenverarbeitung an sich. Die Nutzung von Daten, die beispielsweise bei einem abgebrochenen Bestellvorgang in unzulässiger Weise gespeichert wurden, können künftig ebenso abgemahnt werden, wie andere datenschutzrechtliche Vorschriften mit verbraucherschutzrechtlicher Dimension. Eine regelrechte Klagewelle kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus enthält das neue Gesetz laut BMJV eine weitere Klarstellung: Für Kündigungen und vergleichbare Erklärungen von Verbrauchern soll künftig nur noch die ,Textform‘ vereinbart werden können – im Unterschied zur ,Schriftform‘. Es ist klargestellt, dass in Zukunft jeder etwa seinen Handy-Vertrag per E-Mail kündigen kann und keinen Brief mehr schreiben muss.“

4. Fazit

Das neue Verbandsklagerecht stellt insbesondere die Betreiber von Online-Shops vor neue Herausforderungen. Wegen nun möglichen Abmahnungen durch starke Gegner wie etwa Verbraucherschutzvereinigungen, müssen Shop-Betreiber mehr denn je das Thema Datenschutz in den Blick nehmen. Nicht nur Datenschutzerklärungen müssen überprüft werden, auch Prozess- und Bestellabläufe müssen ggf. angepasst und optimiert werden. Eine Beratung im Einzelfall kann klären, wie sichergestellt werden kann, dass keine unzulässige Speicherung oder Nutzung von Daten erfolgt, um Abmahnungen zu vermeiden.

Tipp:

Im Rahmen der in unserem Unlimited-Schutzpaket enthaltenen Shop-Tiefenprüfung mit mehr als 130 Prüfkriterien überprüfen wir natürlich auch die Prozess- und Bestellabläufe in Ihrem Onlineshop.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© vege - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
(16.04.2024, 14:24 Uhr)
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
(16.04.2024, 14:16 Uhr)
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
(28.03.2024, 12:24 Uhr)
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
(15.03.2024, 08:17 Uhr)
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
EuGH: Fehlendes Verarbeitungsverzeichnis führt nicht automatisch zu einer unzulässigen Datenverarbeitung
(16.02.2024, 10:48 Uhr)
EuGH: Fehlendes Verarbeitungsverzeichnis führt nicht automatisch zu einer unzulässigen Datenverarbeitung
Auch weiterhin gilt: Die Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister zu Paketankündigungszwecken bedarf einer Einwilligung
(05.01.2024, 13:23 Uhr)
Auch weiterhin gilt: Die Weitergabe von E-Mail-Adressen an Paketdienstleister zu Paketankündigungszwecken bedarf einer Einwilligung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei