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E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen zu Ihrer gewerblichen Internetpräsenz auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann ist der Update-Service der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
Mit dem Update-Service der IT-Recht Kanzlei sorgen Sie dafür, dass Ihre gewerbliche Internetpräsenz nicht nur kurzfristig sondern dauerhaft rechtssicher bleibt. Immer wieder kann es vorkommen, dass sich die rechtlichen Grundvoraussetzungen für den E-Commerce nach Abschluss eines Rechtschecks ändern und eine Anpassung Ihrer Rechtstexte erforderlich machen. Dies kann etwa auf eine Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland, immer häufiger aber auch auf eine Änderung der Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union zurückzuführen sein. Auch darf man im Hinblick auf den im deutschen Wettbewerbsrecht immer noch geltenden so genannten fliegenden Gerichtsstand die Rechtsprechung deutscher Land- und Oberlandesgerichte nicht außer Acht lassen. Gerade im Bereich des E-Commerce entwickelt sich die Rechtsprechung in Deutschland aufgrund neuer Problemstellungen stetig weiter und erfordert ein gehöriges Maß an Aufmerksamkeit.
Die IT-Recht Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese rechtlichen Entwicklungen ständig im Auge zu behalten und in ihren Beratungsleistungen entsprechend umzusetzen. Hierzu kann die IT-Recht Kanzlei auf ein gut ausgebautes Netzwerk an Informationsquellen aus dem Bereich E-Commerce zurückgreifen. Die erlangten Informationen gibt die IT-Recht Kanzlei im Rahmen des Update-Service zeitnah und entsprechend aufbereitet direkt an Sie weiter.
Neben der Information über einen Spezial-Newsletter, den Sie im Rahmen des Update-Service regelmäßig erhalten, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei bei rechtlichen Fragen zu Ihrer geschützten Internetpräsenz auf Wunsch auch persönlich zur Verfügung:
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt an Fragen, mit denen die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei tagtäglich konfrontiert werden. Lassen Sie sich nicht auf ein unnötiges Risiko ein sondern nehmen Sie die persönliche Rechtsberatung der IT-Recht Kanzlei in Anspruch.
Um jederzeit auch online auf Ihre aktuellen Rechtstexte und weitere nützliche Vorlagen und Informationen zugreifen zu können, erhalten Sie im Rahmen des Update-Service Zugang zum passwortgeschützten Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei. Neben Ihren eigenen Rechtstexten finden Sie dort nützliche Mustertexte für den elektronischen Geschäftsverkehr wie etwa Übersichten zur Kennzeichnung bestimmter Geräte, Musterschreiben an zahlungsunwillige Kunden, eine Musterrechnung oder einen Musterhinweis zur Entsorgung von Altbatterien. Darüber hinaus stellt Ihnen die IT-Recht Kanzlei dort einige nützliche Mustertexte zur Befeuerung Ihrer eigenen Werbung, wie etwa ein Muster zur Bewerbung einer Best-Price-Garantie oder ein Muster zur Bewerbung eines Geld-zurück-Versprechens zur Verfügung. Schließlich finden Sie dort ein Archiv sämtlicher von der IT-Recht Kanzlei bereits versendeter Spezial-Newsletter, damit Ihnen keine wichtigen Informationen entgehen.
Die IT-Recht Kanzlei kann auf einige starke Partnerunternehmen zurückgreifen, für deren Leistungen Sie als Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei lukrative Sonderkonditionen erhalten. Derzeit gilt dies etwa für folgende Partnerunternehmen der IT-Recht Kanzlei: TÜV SÜD, Afterbuy, CleverReach, Click-and-Buy, Etracker, Sofortüberweisung.de, Xanario, Yatego. Selbstverständlich ist die IT-Recht Kanzlei bemüht, den Kreis Ihrer Partner ständig zu erweitern, um ihren Mandanten in Zukunft noch weitere Vergünstigungen anbieten zu können.
Sie sind am Update-Service der IT-Recht Kanzlei interessiert oder haben noch weitere Fragen hierzu? Gerne können Sie uns deshalb persönlich kontaktieren. Auf Wunsch erhalten Sie auch gerne ein persönliches Angebot von uns.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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