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IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern vergünstigten Update-Service zu 39 Euro / Monat an

05.04.2011, 12:40 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern vergünstigten Update-Service zu 39 Euro / Monat an

Die IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern für ihren gewerblichen Internetauftritt ab sofort vergünstigte Einstiegskonditionen für den Update-Service an. Hierdurch soll auch Unternehmern, die mit ihrer gewerblichen Online-Präsenz (noch) keine größeren Umsätze erwirtschaften die Möglichkeit einer optimalen dauerhaften rechtlichen Betreuung zu besonders günstigen Konditionen gegeben werden.

Gehen Sie kein unnötiges rechtliches Risiko ein sondern vertrauen Sie auf die Leistungen eines kompetenten Partners:

Die IT-Recht Kanzlei gehört in Deutschland zu den führenden Kanzleien bei der rechtlichen Beratung gewerblicher Betreiber von Online-Präsenzen. Als optionale Erweiterung zu den bewährten Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei für den gewerblichen Online-Handel bietet diese ihren Mandanten im Rahmen des Update-Service auch die Möglichkeit einer dauerhaften rechtlichen Betreuung im Bezug auf bestimmte Online-Präsenzen an. Nähere Informationen zu den Schutzpaketen und zum Update-Service der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Sie sind Existenzgründer oder Kleinunternehmer? Auch für Sie bietet die IT-Recht Kanzlei den passenden Schutz:

Unternehmer, die neu in den Online-Handel einsteigen (Existenzgründer) und daher regelmäßig noch keine größeren Umsätze erwirtschaften, auf eine individuelle rechtliche Betreuung im Hinblick auf ihre Internetpräsenz aber nicht verzichten möchten, können den Update-Service der IT-Recht Kanzlei jetzt zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Sofern Sie Ihr Online-Business bei Beginn des Update-Service noch nicht länger als drei Monate betreiben, zahlen Sie ab sofort für das erste Jahr nur noch ein monatliches Honorar von 39,- Euro zzgl. MwSt. pro geschützter Internetpräsenz für den Update-Service.

Gleiches gilt ab sofort für Unternehmer, die ihr Online-Business bei Beginn des Update-Service zwar schon länger als drei Monate betreiben, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500,- Euro aber nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer).

Sie sind am Update-Service der IT-Recht Kanzlei interessiert oder haben noch weitere Fragen hierzu?

Gerne können Sie uns deshalb persönlich kontaktieren. Auf Wunsch erhalten Sie auch gerne ein persönliches Angebot von uns.

Bildquelle:
© Franz Pfluegl - Fotolia.com

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2 Kommentare

I
IT-Recht Kanzlei 11.04.2011, 12:19 Uhr
Rechtssystem
Unser Rechtssystem hat sicherlich Tücken, dennoch ist es grundsätzlich beherrschbar. Genaugenommen sind deutsche Unternehmer gesetzlich sogar relativ gut aufgestellt, und auch vor Abmahnungen kann man sich schützen: Entweder mit einer eigenen Rechtsabteilung (die übrigens sehr viel Geld kostet), oder über entsprechende Beraterverträge. Zu den Kosten ist zu sagen: 39 Euro sind für Existenzgründer viel Geld, aber im Zweifel eine sinnvolle Investition. Rechenbeispiel: Die Kosten für nur eine (berechtigte) Abmahnung nähern sich schnell den 1.000 Euro - der Schutz vor vielen Abmahnungen kostet hier im laufenden Geschäftsjahr weniger als 500 Euro. Es mag jeder Existenzgründer für sich selbst entscheiden, was riskanter ist - die Frage nach dem Sinn oder Unsinn solcher Verträge ähnelt jedoch stark der Frage, ob eine Berufshaftpflichtversicherung Sinn macht.
L
Lindner, Rainer 08.04.2011, 10:12 Uhr
Zweifelhaftes Rechtssystem
Hier stellt sich mir einmal die Frage, ob Sie wissen, wieviel Geld monatlich 39,00 Euro für einen Starter oder Kleinunternehmer trotzdem noch sind. Außerdem frage ich mich, wem ein solch kompliziertes Rechtssystem eigentlich nützt, in dem man scheinbar nur durch den Abschluß solcher Beraterverträge geschützt ist. Große Unternehmen haben Ihre Rechtsabteilungen, kleine müssen sehen wo sie bleiben.

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