Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Händlers Thomas Russer vor. Es geht wieder um angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sowie um Verwendung unwirksamer AGB.

Die Fakten!

1. Grund der Abmahnung:

Die abgemahnte Händlerin habe sich einer rechtswidrigen Widerrufsbelehrung bedient:

  • So weise die Widerrufsbelehrung angeblich nicht darauf hin, dass die Widerrufsfrist auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV  sowie § 312e Abs.1 S.1 BGB iVm. § 3 BGB-InfoV beginnt.
  • So habe sie eine Widerrufsbelehrung verwendet, die als Rechtsfolge für einen wirksam ausgeübten Widerruf eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vorsieht, obwohl dem Verbraucher eben dieser Hinweis nicht bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt worden wäre.

Zudem wurden u.a. folgende, angeblich unwirksame AGB-Klauseln verwendet:

  • Die Präsentation der Waren im EBAY SHOP stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
  • Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Abwenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
3. Gegenstandswert: 12.500 Euro
4. Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt

Anmerkung zur Abmahnung des Händlers Thomas Russer

Wie man sieht ist der Händler Thomas Russer weiterhin in Sachen Abmahnung aktiv. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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4 Kommentare | Alle Kommentare ansehen

Abmahnung von Herrn Russer und seinen Anwälten erhalten

28.11.2010, 02:49 Uhr

Kommentar von Schulze Lothar zum Beitrag Update: Abmahnung Thomas Russer

Guten Tag, ich wollte in diesem Zusammenhang mitteilen, das ich eine Abmahnung mit Vertragsstrafe 3000,- Eur und Summe 17500,- Eur erhalten habe. Das ganze passierte nach dem ich ca. 14 Tage lang... » Weiterlesen

eBay Verkäufer

13.08.2010, 18:07 Uhr

Kommentar von Karin Heilmann zum Beitrag Update: Abmahnung Thomas Russer

Guten Tag , Wir wissen nicht ob wir da richtig sind , Wir haben nix gegen Menschen aber wenn wir abgemaht werden von Thomas Russer durch anwälte wie Reiner Spiske und Gerd -Uwe Maisch in Süßen,... » Weiterlesen

Abmahnung

13.02.2010, 20:57 Uhr

Kommentar von Nina G. zum Beitrag Update: Abmahnung Thomas Russer

Zum Thema Abmahnung bzw. zur rechtlichen Vorgehensweise hätte ich eine Frage. Sie schreiben in mehreren Artikeln bzw. Kommentaren, man müsse eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Was... » Weiterlesen

kurze Rückfrage

15.11.2009, 14:32 Uhr

Kommentar von Lutz zum Beitrag Update: Abmahnung Thomas Russer

"Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem... » Weiterlesen

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Fax: 089 / 130 14 33 - 60

f.barth@it-recht-kanzlei.de

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Abmahnung von Herrn Russer und seinen Anwälten erhalten

28.11.2010, 02:49 Uhr

Kommentar von Schulze Lothar zum Beitrag Update: Abmahnung Thomas Russer

Guten Tag, ich wollte in diesem Zusammenhang mitteilen, das ich eine Abmahnung mit Vertragsstrafe 3000,- Eur und Summe 17500,- Eur erhalten habe. Das ganze passierte nach dem ich ca. 14 Tage lang... » Weiterlesen

eBay Verkäufer

13.08.2010, 18:07 Uhr

Kommentar von Karin Heilmann zum Beitrag Update: Abmahnung Thomas Russer

Guten Tag , Wir wissen nicht ob wir da richtig sind , Wir haben nix gegen Menschen aber wenn wir abgemaht werden von Thomas Russer durch anwälte wie Reiner Spiske und Gerd -Uwe Maisch in Süßen,... » Weiterlesen

Abmahnung

13.02.2010, 20:57 Uhr

Kommentar von Nina G. zum Beitrag Update: Abmahnung Thomas Russer

Zum Thema Abmahnung bzw. zur rechtlichen Vorgehensweise hätte ich eine Frage. Sie schreiben in mehreren Artikeln bzw. Kommentaren, man müsse eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Was... » Weiterlesen

kurze Rückfrage

15.11.2009, 14:32 Uhr

Kommentar von Lutz zum Beitrag Update: Abmahnung Thomas Russer

"Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem... » Weiterlesen

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Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

TÜV Sued

TÜV-SÜD Prüfsiegel

Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.

EHI Geprüfter Online-Shop

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Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

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