Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Die neue Serie der IT-Recht Kanzlei nimmt in unregelmäßigen Abständen die gängigsten AGB-Klauseln von Online-Reisevermittlern unter die rechtliche Lupe. Diesmal geht es um eine Klausel nach welcher der Verwender (Reisevermittler) bei vorzeitigem Rücktritt des Reiseanmelders die unbezifferten Stornogebühren, die der Reisevermittler an den Reiseveranstalter zahlen muss, vom Reiseanmelder ersetzt verlangt.
„….“ [der Reisevermittler, Anm. d. IT-Recht-Kanzlei] ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Anmelders die von dem jeweiligen Leistungsträger bei „....“ [der Reisevermittler, Anm. d. IT-Recht-Kanzlei] vereinnahmten Stornogebühren von dem Anmelder ersetzt zu verlangen.
Die Klausel ist unklar und unverständlich. Damit verstößt sie gegen das Transparenzgebot nach § 307 I 2 BGB.
Denn dem Kunden werden Stornogebühren auferlegt, deren Höhe er aus der Klausel in keiner Weise erkennen kann. Zwar kann er der Klausel entnehmen, dass Stornogebühren anfallen sollen, jedoch bleibt die Höhe ihm unklar.
Daran ändert sich auch nichts, wenn auf die Leistungserbringer Bezug genommen wird, da deren Bedingungen ebenso für den Besteller nicht erkennbar werden. Weiterhin reicht es nicht aus, dass die AGB der Reiseveranstalter im Buchungsvorgang eingesehen werden können. Denn dieser ist nicht Teil der AGB des Reisevermittlers. Diesbezüglich kann auf den Teil 1 dieser Serie verwiesen werden.
Somit kann der Kunde nicht absehen, welche eventuelle Gebühren auf ihn zukommen. Damit lässt die Klausel wesentliche Teile außen vor und benachteiligt den Kunden dadurch unangemessen.
» Weitere aktuelle Artikel zum Thema "Verkauf von Reisen / Tickets
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de