Hinweis "(haftungsbeschränkt)": Darf bei Impressum einer Unternehmergesellschaft nicht fehlen

von RA Felix Barth, 24.10.2009, 15:23 Uhr
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht" veröffentlicht.

Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 08.09.2009 entschieden (Az. I-17 O 107/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn eine Unternehmergesellschaft in ihrem Impressum den Hinweis "(haftungsbeschränkt)" nicht anbringt.

Wie sieht ein rechtssicheres Impressum aus? Ganz einfach: Nutzen Sie den kostenlosen Impressumsgenerator der IT-Recht Kanzlei.

Autor:
Felix Barth
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