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Wieder mal hat sich ein Gericht zum oft zitierten Unternehmerbegriff im Rahmen der Verkaufstätigkeit auf der Handelsplattform eBay geäußert. Die IT-Recht Kanzlei hat in der Vergangenheit immer wieder über diese Thematik berichtet.
Der Begriff des Unternehmers wird regelmäßig weit ausgelegt und ist wie folgt zu definieren:
E
rforderlich ist nur eine auf Dauer angelegte, selbstständige wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet ist, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Auflage, § 2, Rn. 21).
Dem LG Berlin (Urteil vom 29.10.2009, Az.:16 0 215/09) lagen dabei für seine Einschätzung folgende Verkäuferkriterien zugrunde:
Dieser Umfang der Verkaufstätigkeit hat dem Gericht ausgereicht, um den Verkäufer als Unternehmer einzustufen.
Nach Ansicht des Gerichts steht dieser Einschätzung auch nicht entgegen, dass der Verkäufer die angebotenen Gegenstände einer privaten Sammlung entnommen hat, da die Verkaufstätigkeit gleichwohl auf Dauer angelegt sei und der Einkauf von Waren nicht konstitutives Element einer geschäftlichen Handlung sei. Damit schließen sich die Richter einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 21.03.2007, Az.: 6 W 27/07) an, in der ebenso entschieden wurde, dass der regelmäßige Verkauf aus einer Privatsammlung nichts an der Gewerblichkeit der Verkaufstätigkeit ändert.
Allerdings sei darauf hingewiesen, dass diese Einschätzung nicht ständige Rechtsprechung ist.
To be continued…..
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Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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5 Kommentare
Kommentar von Mark
zum Beitrag Ebay: Unternehmer oder nur der gute alte Privatsammlungsverkauf?
heißt das, man kann 100 Artikel auf einmal einstellen, und diese innerhalb der 5 Monate verkaufen? Oder "darf" man nur 46 Artikel pro Monat einstellen. Ich kapier das nicht. Sorry.
Kommentar von Mira
zum Beitrag Ebay: Unternehmer oder nur der gute alte Privatsammlungsverkauf?
Ehrlich gesagt, verstehe ich hier den Text nicht. Ich will eigentlich nur den Kram (Bücher und DVDs) bei ebay verkaufen, keine Sammlung an sich, den ich nicht mehr brauche. Das sind über 300... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Ebay: Unternehmer oder nur der gute alte Privatsammlungsverkauf?
1500 Bewertungen in 7 Jahren geht IMHO an der Lebenswirklichkeit vorbei. Nach über 7 1/2 Jahren bin ich bei >1100 Bewertungen, dabei sind jedoch auch sehr viele Käufe - Dinge, die ich heute noch... » Weiterlesen
Kommentar von J.L.
zum Beitrag Ebay: Unternehmer oder nur der gute alte Privatsammlungsverkauf?
Meiner Meinung nach verkennen die Gerichte im Zusammenhang mit diesen Urteilen zum gewerblichen Handeln den Umfang von Geschäften die ein durchschnittlicher Privathaushalt tätigt. Beispiel: Allein... » Weiterlesen
Kommentar von DM
zum Beitrag Ebay: Unternehmer oder nur der gute alte Privatsammlungsverkauf?
Das LG Frankfurt sieht auch bei 5 neuen Handys, die innerhalb weniger Wochen verkauft wurden, als gewerblich an (LG Frankfurt, Urteil vom 19. August 2008 zu Az. 3-06 O 44/08). Es kommt zentral... » Weiterlesen
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