Unlautere Werbung: eines Rechtsanwalts

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 07.12.2009, 16:18 Uhr
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Das Landgericht Dresden untersagte kürzlich einem Rechtsanwalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) damit zu werben, dass er die Zulassung für sämtliche Landgerichte und Oberlandesgerichte besäße. Auch dürfe er nicht mit dem Hinweis "XXX Rechtsanwälte" werben, ohne auf dem Briefkopf mindestens einen weiteren Anwalt zu benennen.

Der Streitwert wurde auf 6.000 EUR festgesetzt.

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Leser-Kommentare

1 Kommentar

Nur Druck außerhalb der Region

11.12.2009, 10:42 Uhr

Kommentar von Die Rechtsawäldin zum Beitrag Unlautere Werbung: eines Rechtsanwalts

Dann dürfte das Gleiche wohl anlaog für "& Kolegen" gelten. Googeln Sie doch einfach mal ;-). Glauben Sie wirklich, dass man sich da im "Nahbereich" gegenseitig zur Ordnung ruft(zwei Krähen,... » Weiterlesen

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