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Die IT-Recht Kanzlei berichtete bereits von der Unsitte so manchen Klimageräteherstellers, der seine Zwischenhändler mit unzureichenden Leistungsdaten zur Energiekennzeichnung seiner Produkte versorgte. Nun wurde erneut ein Online-Händler abgemahnt, der sich beim Verkauf eines Klimageräts auf die Leistungsdaten des Herstellers - diesmal der UNIMET GmbH & Co. Zentral KG - verlassen hatte. Das Problem: Die Daten erwiesen sich im nachhinein als unvollständig.
Ein Online-Händler, der über das Internet Haushaltsgeräte verkauft, wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Klimageräts der Marke "WHIRLPOOL KL IMAGERAET AMD 096" abgemahnt. Grund: Dieses Produkt sei i.S.d. EnVKV nur unzureichend gekennzeichnet. Damit liege wiederum ein Verstoß gegen § 3 EnVKV vor.
Der Händler teilte der IT-Recht Kanzlei mit, dass die UNImET GmbH & Co. Zentral-KG (nachfolgend "Unimet") ihm die folgende Produktbeschreibung zur Verfügung gestellt habe:
"Produktbeschreibung:
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- Ideal für ein perfektes Klima in Ihrer Wohnung, ohne großen Aufwand
- Die Geräte im aktuellen Design lassen sich spielend leicht in jedem Raum aufstellen.
- Die mitgelieferte Fernbedienung erleichtert die Handhabung: Sie können bequem von Ihrem Platz aus Temperatur und Funktion Ihres Whirlpool-Klimagerätes einstellen und ändern.
- Die tragbare Klimaanlage können Sie kinderleicht in jeden Raum Ihres Hauses aufstellen und sofort kühlen Komfort genießen
- Das Gerät saugt die Raumluft ein, kühlt sie auf die gewünschte Temperatur herunter und leitet sie durch die verstellbaren Lamellen wieder in den Raum
- Universell einsetzbar: kühlen, lüften, entfeuchten
- Kühlleistung BTU: 8872 ; Kühlleistung W: 2600 ; Heizleistung BTU: 4095
- Heizleistung W: 1200 ; Kältemittel: R 410 a
- Betriebsspannung: 220 - 240 V / 50 Hz Geräuschentwicklung min. 46 dB
- Geräuschentwicklung max: 54 dB Entfeuchtung : 21,6 Liter / 24 h
- B x H x T: 45,0 x 84,5 x 50,0 cm Energie-Effizienzklasse: A
- Für Räume bis 60 m³ geeignet
- Silbermetallic"
Die in der Produktbeschreibung enthaltenen Angaben zur Energiekennzeichnung sind jedoch unvollständig. Dies zeigt der Vergleich mit den Vorgaben der Durchführungsrichtlinie 2002/31/EG, die bez. der Energiekennzeichnung von Klimageräten die Veröffentlichung folgender Angaben zwingend vorsieht:
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- Energie-Effizienzklasse
- Näherungswert für den jährlichen Energieverbrauch bei durchschnittlich 500 Betriebsstunden
- Kühlleistung
- Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei Volllast
- Gerätetyp: „Nur Kühlung“ oder „Kühlung/Heizung“
- Kühlungsart: „Luftkühlung“ oder „Wasserkühlung“
- Heizleistung (nur bei Geräten mit Heizfunktion)
- Energie-Effizienzklasse der Heizfunktion (nur bei Geräten mit Heizfunktion)
- Geräuschemissionen bei Standardbetrieb in Dezibel
Deutlich wird, dass die dem Online-Händler zur Verfügung gestellte Produktbeschreibung in mehrfacher Hinsicht gegen die EnVKV i.V.m. Richtlinie 2002/31/EG verstößt. So enthält Sie keine (oder nur unverständliche) Informationen zu
Auch unterscheidet die Produktbeschreibung nicht zwischen der Energie-Effizienzklasse der Kühl- und der Heizfunktion.
Sie halten dies für kleinlich? Dies sehen Gerichte leider anders.
Hersteller, die nach der EnVKV der Kennzeichnungspflicht unterliegende Haushaltsgeräte vertreiben, haben Händlern die erforderlichen Etiketten und Datenblätter (die wiederum die Leistungsdaten enthalten) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Sie haben zudem sicherzustellen, daß jedem Händler die Etiketten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben Hersteller für das einzelne Gerätemodell eine technische Dokumentation zu erstellen, die wiederum gem. § 6 EnVKV zu enthalten hat:
Anhand dieser Dokumentation soll es dem Händler ermöglicht werden, die Richtigkeit der auf dem Etikett und im Datenblatt gemachten Angaben zu überprüfen.
Hinweis: Es stellt im übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn ein Hersteller einem Online-Händler fahrlässig ein Etikett oder ein Datenblatt zur Verfügung stellt, welches nicht die Anforderungen der EnVKV erfüllt (vgl. § 9 EnVKV). Jedem Händler, der aufgrund falscher Informationen eines Herstellers zur Energiekennzeichnung abgemahnt wird, ist zu raten, den jeweiligen Hersteller in Regreß zu nehmen.
Die IT-Recht Kanzlei kann, mangels schriftlicher Unterlagen, nicht im Einzelnen nachvollziehen, wie die Kommunikation zwischen dem Hersteller "Unimet“ und dem abgemahnten Händler im Vorfeld verlaufen ist. Der Händler versicherte der IT-Recht Kanzlei jedenfalls glaubhaft, dass "Unimet" ihn nicht mit den notwendigen Daten zur Energiekennzeichnung des streitgegenständlichen Klimagerätes versorgt habe.
Der Fall lehrt, dass Händlern sog. „Weißer Ware“ dringend zu empfehlen ist, sich hinsichtlich der notwendig anzugebenden Leistungsdaten nicht ausschließlich auf die Angaben der Hersteller zu verlassen. Vertrauen ist zwar gut, Kontrolle aber sicherlich besser.
Um Ihnen geeignete Kontrollinstrumente zur Verfügung zu stellen, hat sich die IT-Recht Kanzlei durch den Dschungel der einschlägigen Rechtsnormen gekämpft und gibt Ihnen im Folgenden einen Überblick über Umfang und Inhalt der einzelnen einzuhaltenden Pflichten – insbesondere für den Verkauf von Haushaltsgeräten im Internet:
1. Grundlagen
2. Pflichtangaben bei Kühlschränken
3. Pflichtangaben bei Waschvollautomaten
4. Pflichtangaben bei kombinierten Haushalts-Wasch-Trockenautomaten
5. Pflichtangaben bei Geschirrspülern
6. Pflichtangaben bei Elektrobacköfen
7. Pflichtangaben bei Lichtquellen
8. Pflichtangaben bei Klimageräten
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
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