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Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Der neue § 97 IV GWB sieht nun vor, dass Beschaffer für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer stellen können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Nachfolgend wird dargestellt, wie Umweltaspekte bei IT-Beschaffungen Berücksichtigung finden können.
Unter dem Begriff „Green IT“ werden alle Maßnahmen verstanden, die dazu führen, ein IT-Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg so ressourcenschonend und umweltfreundlich wie möglich zu gestalten und zu nutzen. Dazu gehören das Design und die Herstellung des IT-Produkts, der ressourcenschonende Betrieb und letztlich die umweltfreundliche Entsorgung bzw. Recycling der IT-Produkte.
Die Umweltfreundlichkeit von IT beginnt daher z.B. mit energiesparenden Prozessoren, führt über Klimamanagement in Serverräumen und ressourcenschonende Virtualisierung von Servern und findet ihren Abschluss in der Weiterverwendung der Komponenten und der Recyclingfähigkeit von alter Rechentechnik.
Eine wichtige Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Umweltaspekten ist die Betrachtung auch von Folgekosten im Rahmen der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Green IT gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird künftig auch und insbesondere beim Beschaffungsprozess Berücksichtigung finden müssen (vgl. BMI-Erlass vom 15. Dezember 2008 „Green IT“ und Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik).
Der Rat der IT-Beauftragten hat am 13. November 2008 zwei Ziele für Green IT in der Bundesverwaltung beschlossen, die auch im Rahmen der Darmstädter Erklärung von der Bundesregierung auf dem Dritten Nationalen IT-Gipfel am 20. November 2008 verkündet wurden:
Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Der neue § 97 IV GWB sieht nun vor, dass Beschaffer für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer stellen können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Damit ist die Frage beantwortet, dass auch das öffentliche Auftragswesen der Durchsetzung umweltpolitischer Ziele dienen kann.
Nachfolgend wird dargestellt, wie Umweltaspekte bei IT-Beschaffungen Berücksichtigung finden können.
Will eine Vergabestelle Umweltaspekte bei der IT-Beschaffung berücksichtigen, sollten folgende Schritte im Vergabeverfahren erfolgen:
Sollen Umweltaspekte bei der Beschaffung berücksichtigt werden, können folgende Kriterieninhalte im Rahmen von IT-Beschaffungen insbesondere zu folgenden Themenkomplexen gebildet werden:
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- modularer Aufbau von Systemen
- z. B. Nichtverwendung bestimmter Stoffe
- z. B. Energieeffizienz, Energieverbrauch
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- z. B Umweltzeichen EU-ENERGY STAR® (aktuelle Version) mit dem Hinweis, dass ein vergleichbarer Nachweis akzeptiert wird
- z. B. Umweltzeichen Blauer Engel mit dem Hinweis, dass ein vergleichbarer Nachweis akzeptiert wird
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- z. B. Energie-/Stromverbrauch (in Kilowatt/kW) und dadurch entstehende Stromkosten
- z. B. Wärmelast (in Kilowatt/kW) und dadurch erzeugte Klimatisierungs¬kosten
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- z. B. Recyclingfähigkeit
- z. B. Entsorgungsfähigkeit
Die gewählten Kriterien dürfen nicht diskriminierend und marktbeschränkend sein. Häufig sind weiterführende Angaben zu betrieblichen Rahmenbedingungen und Parametern (z. B. Auslastungsprognose für Server) erforderlich, damit auf Bieterseite die geforderten Angaben in der gewünschten Präzision gemacht werden können.
Weiterführende Informationen sind den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom 23.01.2008 (siehe unter http://www.bmwi.de) und dem Leitfaden „Empfehlungen für die umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PC und Notebooks“ des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) sowie des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern zu entnehmen, dem weitere Leitfäden folgen werden (siehe unter www.itk-beschaffung.de).
Zudem hält auch das Umweltbundesamt weiterführende Informationen bereit unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2009/pd09-001_umweltfreundliche_beschaffung_spart_bares_geld.htm. Auch finden sich auf der Seite des Umweltbundesamtes konkrete Hinweise zu relevanten Umweltaspektenfür für verschiedene Bürogeräte.
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin
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Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke
"Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.
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