Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

von RA Arndt Joachim Nagel, 20.11.2008, 19:00 Uhr
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Textilien" veröffentlicht.

Textilhändler aufgepasst! Seit Kurzem lässt die VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG über eine Anwaltskanzlei aus Mayen verstärkt Online-Händler abmahnen, die Textilien über das Internet zum Verkauf anbieten und dabei angeblich gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes verstoßen.

Die Abmahnungen sind dabei immer nach dem gleichen Muster gestrickt. Behauptet werden Verstöße gegen § 1 Abs. 1 TextKennzG, wonach Textilerzeugnisse gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht oder zur Abgabe an letzte Verbraucher feilgehalten werden dürfen, wenn sie mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Rohstoffe (Rohstoffgehaltsangabe) versehen sind, die den in den §§ 3 bis 10 TextKennzG bezeichneten Anforderungen entspricht. Der Streitwert wird dabei zumeist auf 10.000,- € gesetzt.

Zur Aktivlegitimation finden sich nur sehr oberflächliche Angaben. Danach wird behauptet, dass die VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG den Handel mit Textilprodukten betreibt. Nähere Angaben zu einem evtl. bestehenden Online-Shop oder einem Ladengeschäft werden nicht gemacht. Im Internet finden sich zwar einige Online-Branchenbucheinträge zu dieser Firma. Nach einem Online-Shop sucht man unter dieser Firma aber vergeblich.

Nachforschungen eines Mandanten der IT-Recht Kanzlei ergaben, dass die VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG offenbar ein Ladengeschäft für Textilien in Senftenberg betreibt. Dies würde ausreichen, um ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu Textilhändlern zu begründen, die ihre Waren über das Internet bundesweit anbieten.

Da die IT-Recht Kanzlei allein in den letzten Tagen von einer nicht unerheblichen Anzahl von Abmahnungen dieses Unternehmens Kenntnis erlangt hat, ist davon auszugehen, dass eine größere Anzahl von Abmahnungen in Umlauf ist.

Fazit

Händler, die Textilien über das Internet anbieten, sollten Ihre Angebote auf mögliche Verstöße gegen das TextKennzG überprüfen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Rohstoffgehaltsangabe bei neuen Textilien dient nicht zuletzt auch dazu, dem Verbraucher einen Qualitätsvergleich unterschiedlicher Textilien zu ermöglichen, der letztlich seine Kaufentscheidung beeinflussen kann. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des TextKennzG kann daher auch einen Wettbewerbsverstoß begründen. Wenn Sie diesbezüglich bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Autor:
Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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Leser-Kommentare

4 Kommentare

Ohne Titel

20.02.2009, 21:38 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

Diese Firma mahnt weiterhin ab!!!

Abmahnwelle gegen Verstoesse des Textil-Kennzeichnungsgesetz

10.12.2008, 19:14 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

Hallo ,ich finde den Artikel sehr interessant ,weil ich selber betroffen davon bin .Leider weiß ich nicht ,wie ich mich jetzt Rat holen kann .

Ohne Titel

29.11.2008, 09:29 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

Hallo, ich bin auch selbst als Kleinunternehmerin bei ebay von diesem Fall und dieser Firma betroffen. Ich habe mich anwaltlich beraten lassen, daraufhin hat der Anwalt einen Brief mit einer... » Weiterlesen

Ohne Titel

24.11.2008, 21:41 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

Hallo finde den Aritkel hochinteressant da ich selbst betroffen bin. Ich kann nur aus Erfahrung sagen, daß wir Online-Händler uns dagegen wehren müssen - und zwar mittels einer Strafanzeige gegen... » Weiterlesen

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