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Vor kurzem stellte ein Online-Händler der IT-Recht Kanzlei die folgende Frage: "Was darf man mit der Telefonnummer im Impressum machen? Die Kunden sülzen uns von morgens bis Nachts die Ohren voll. Nur Mist. Alle vernünftigen Kunden bestellen im Shop. Am Telefon kommt so gut wie kein Geschäft zustande. Darf man hinter der Telefonnummer schreiben, Fragen, Bestellungen und Reklamationen bitte per Mail, nur so kann ihnen eine Ordnunggemäße Antwort gegeben werden."
Auf die Angaben einer Telefonnummer sollte im Impressum nicht verzichtet werden. Zwar hat der EuGH kürzlich entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend ist. Allerdings müssen in diesem Fall andere Kommunikationsmittel angeboten werden, die eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme ermöglichen. Denkbar wäre ein Email-Kontaktformular. Allerdings muss dann auch sichergestellt sein, dass die Anfrage unmittelbar beantwortet wird.
Praktikabel ist es nach unserer Ansicht eine Mehrwertdienstnummer anzugeben. Das ist bei Beachtung der vorgeschriebenen Angaben rechtlich zulässig und dürfte für eine Entspannung am Telefon führen.
Mehr Informationen:
1. EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus
2. Bitte beachten: Neue rechtliche Vorgaben beim Einsatz von Mehrwertdiensterufnummern im Internet
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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1 Kommentar
Kommentar von Agi
zum Beitrag Frage des Tages - zur Pflicht, eine Telefonnummer im Impressum zu veröffentlichen
Hallo, mich würde mal interessieren, ob die im Impressum anzugebende Telefonnummer auch eine Handynummer sein darf? Und was macht mann, wenn man für einige Stunden nicht erreichbar ist, weil man... » Weiterlesen
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
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