Die Internet-Plattform TEILeHABER.de ist Zeichen eines wachsenden Trends, Online-Markplätze für bestimmte Produkte zu schaffen, sich damit auf die Bedürfnisse eines bestimmten Marktsegments zu konzentrieren und sich gegenüber Plattformen wie eBay, die grundsätzlich alle Produktgruppen anbieten, abzusetzen. Gerade der Handel mit Kfz-Ersatzteilen, der technisch anspruchsvoll ist (KFz-Ersatzteile benötigen eine OE-Nummer und die EAN „European Article Number)) und sich gut von anderen Produktgruppen abgrenzen lässt, eignet sich im besonderen Maße für eine spezialisierte Handelsplattform. Die IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort für nur monatlich 6,90 Euro AGB (inkl. Widerrufsbelehrung) für die Plattform www.teilehaber.de an.
Das 2007 gegründete Onlineportal der TEILeHABER GmbH ist heute mit einem Angebot von über 4 Mio. Ersatzteilen und über 800 gewerblichen Neuteilehändlern oder zertifizierten Autoverwertungen eine der größten Online-Marktplätze für Kfz-Ersatzteile und Reifen in Deutschland. TEILeHABER.de akzeptiert nur gewerbliche Kfz-Ersatzteilehändler als Anbieter. Der Kunde kann sich über die TEILeHABER- Suchfunktion nach bestimmten vorgegebenen Kriterien (Automarke, Modell, Motor/TYP , Art des Ersatzteils) schnell einen Anblick über das von ihm gesuchte Ersatzteil verschaffen und dann entsprechend über das bei TEILeHABER integrierte Bestellformular einen Artikel bestellen. Ein fachkundiger Kundenservice hilft dem Kunden auf Anfrage bei der Suche nach dem richtigen Ersatzteil. Ähnlich wie andere spezialisierte Online-Portale will TEILeHABER.de mehr als eine reine Handelsplattform sein. Kunden sollen neben dem Kundenservice, durch Hilfe bei der Suche nach einer Werkstatt und einem KFZ Ratgeber an die Plattform gebunden werden. Der Kfz-Händler, der über diese Plattform Kfz-Ersatzteile verkaufen will, hat kein Einstell- oder Mitgliedsgebühren zu entrichten und kann unbegrenzt viele Angebote einstellen. Eine Gebühr wird erst nach Bestellung eines Artikels durch den Kunden fällig.
Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt für ihre Mandanten für die Plattform TEILeHABER.de zugeschnittene Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an.
Die IT-Recht Kanzlei ist gerne bereit, Mandanten bei der Formulierung einer wettbewerbsrechtlich zulässigen Angebotszusammenfassung zu beraten.
© reeel - Fotolia.com
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