LG Dortmund: Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
von
RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 13.03.2009, 13:13 Uhr
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 10 O 22/09) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
So untersagte das Landgericht Dortmund der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen über ihren Online-Shop Elektronikgeräte anzubieten, und dabei
- in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung."
- in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Die Wertersatzpflicht kann der Kunde vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt."
- in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Unfrei an uns gesendete Pakete nehmen wir nicht an und gehen an den Versender zurück."
- in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Unsere Angebote sind freibleibend."
- in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Mit der Bestellung (Transaktionsende) erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot und akzeptiert ausdrücklich unsere AGB`s. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden."
- in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen."
- in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten."
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