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Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach und umfangreich berichtet, dass seit dem 20.07.2011 in Deutschland eine neue Online-Spielzeugkennzeichnung gilt. Nun liegen der IT-Recht Kanzlei erste Abmahnungen in diesem Zusammenhang vor.
Abgemahnt wurde etwa ein Unternehmen, welches Kinderboote über Amazon angeboten hat, ohne diese im Internet mit folgendem Warnhinweis zu versehen:
Achtung: Nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.
Nur, der Abmahner hatte Folgendes übersehen: Gemäß § 23 der 2. GPSGV ist diese Verordnung nicht bei Spielzeug anzuwenden, das vor dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wurde...
Weitere rechtliche Hintergründe zur neuen Spielzeugkennzeichung finden Sie hier.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?
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