Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 01.07.2011, 13:58 Uhr
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Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen? Diese und viele weitere Fragen werden in unserem Beitrag "Verkauf von Spielzeug" umfassend beantwortet.

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Leser-Kommentare

3 Kommentare

Inverkehrbringen / Spielzeug

20.07.2011, 08:11 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei zum Beitrag Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)

Sehr geehrter Herr Rosenkranz, gerne dürfen wir Sie auf diesen aktuellen Beitrag aufmerksam machen: http://www.it-recht-kanzlei.de/spielzeug-neue-kennzeichnung-%C3%BCbergangsfrist.html

Konkretisierung für das "Inverkehrbringen" von Produkten (Spielzeug) benötigt

11.07.2011, 16:54 Uhr

Kommentar von Lukas Rosenkranz zum Beitrag Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)

Sehr geehrter Herr Max-Lion Keller, vielen Dank für die intensive Versorgung mit allen notwendigen Informationen rund um das Thema e-Commerce und seine Spezialgebiete. Das ist für uns als... » Weiterlesen

Typisch Deutschland

10.05.2011, 20:17 Uhr

Kommentar von Siegler zum Beitrag Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)

Einige Änderungen sind nachvollziehbar (groß Teils) aber viele Hinweistexte sind schon "leicht" übertrieben, dem Versandhändler blühen nun wieder tolle Abmahngründe für unzählige (möchtegern)... » Weiterlesen

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