Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

von RA Felix Barth, 19.08.2009, 10:40 Uhr
Druckvorschau

Zunehmend wenden sich Angehörige von Heilberufen und insbesondere Ärzte an die IT-Recht Kanzlei, um sich für ihren Webauftritt rechtlich beraten zu lassen. Die Kanzlei bietet hierzu ein Schutzpaket an, das die rechtlichen Besonderheiten der Prüfung medizinischer Websites berücksichtigt. Zudem steht Interessierten ein Blog zu diesem Themenkomplex zur Verfügung.

Schutzpaket

Bei der rechtlichen Überprüfung medizinischer Präsenzen ist neben den für Webauftritte gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Kennzeichnungsvorgaben in besonderem Maße auf Inhalt und Gestaltung des Auftritts zu achten.

Gerade bei der bildlichen und textlichen Gestaltung lauern bei medizinischen Websites wegen den besonderen Anforderungen dieses Berufsstandes die meisten Gefahren. So sind etwa folgende Texte und Darstellungen zu unterlassen:

  • Verwendung von Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie Hinweise darauf;
  • Angaben, dass das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, der Gegenstand oder das Mittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird;
  • Wiedergabe von Krankengeschichten sowie Hinweise darauf;
  • bildliche Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels;
  • bildliche Darstellung von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden;
  • bildliche Darstellung der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung;
  • bildliche Darstellung des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder an seinen Teilen;

Diese und viele weitere Vorgaben aus den unterschiedlichsten Vorschriften sind bei der rechtlichen Überprüfung einer medizinischen Website zu beachten. Für einen juristischen Laien eine fast unlösbare Aufgabe.

Die IT-Recht Kanzlei bietet auch hier ein interessantes Schutzpakt für die rechtssichere Gestaltung medizinischer Websites zu einem fairen Pauschalpreis an. Lassen Sie sich darüber von den Experten der  Kanzlei informieren.

Blog

In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf einen Blog der IT-Recht Kanzlei aufmerksam machen, der sich ausschließlich mit Rechtsthemen rund um die medizinische Homepage beschäftigt.

In dem Blog rechtssichereaerztehomepage finden Sie komprimiert ständig interessante und aktuelle Urteile und News zu diesem Themenkomplex. Zum Blog gehts hier

Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Kommentar schreiben

Ihr Ansprechpartner

Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

f.barth@it-recht-kanzlei.de

Felix Barth
Twitter Alle News kompakt auch bei Twitter:
http://twitter.com/itrechtkanzlei

Leser-Kommentare

2 Kommentare

Ohne Titel

21.08.2009, 19:43 Uhr

Kommentar von RA Barth zum Beitrag Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

Sehr geehrte Leserin, vielen Dank für Ihren Beitrag. Selbstverständlich ist der Beitrag auf dem neuesten Stand. Allein habe ich mich in diesem Beitrag auf die Zitierung des Gesetzes beschränkt. Die... » Weiterlesen

Heilpraktikerin

21.08.2009, 19:37 Uhr

Kommentar von Interessentin zum Beitrag Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

Sind Sie sicher, dass Ihre Informationen auf dem neuesten Stand sind? Soweit ich weiß, ist durch das BGH-Urteil vom 1.3.2007 (AZ I ZR 51/04) die Einschränkung der Darstellung in Berufskleidung... » Weiterlesen

» Alle 2 Kommentare ansehen
Kommentar schreiben

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei

Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 39,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

» Weitere Informationen

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de