Die IT-Recht Kanzlei München gratuliert ganz herzlich dem Team von[ saymo.de](http://www.saymo.de/) zum Sieg im Gründerwettbewerb „Kopf schlägt Kapital 2011“. Saymo.de wurde 2009 gegründet und ist ein Lebensmittel-Onlineshop für den deutschen Endkundenmarkt; das Konzept dahinter überzeugte bei der Abstimmung über die Preisvergabe, die nach den Web 2.0-Prinzipien durchgeführt wurde, über 8.000 von den 40.000 Teilnehmern. Besonders freuen wir uns auch deshalb über diesen Sieg, weil wir dem Team von saymo.de juristisch mit Rat und Tat zur Seite stehen dürfen.

Saymo.de sieht sich selbst als Supermarkt im Internet – und das bringt ganz besondere unternehmerische Herausforderungen mit sich: niedrige Margen, hoher Wettbewerbsdruck, anspruchsvolle und zugleich preisbewusste Kunden, hohe Kapitalbindung und hohe Logistikkosten. Manch größere Unternehmen sind hier bereits gescheitert.

Trotz des geringen Startkapitals wagte das Team vom saymo.de den Sprung in den e-Trade – mit dem richtigen Konzept, durchdachten Prozessen – basierend auf einem skalierbaren Cloud Logistics-Ansatz – und nicht zuletzt dem juristischen Update-Service der IT-Recht Kanzlei , der dem Team das ständige juristische Kopfzerbrechen erspart. Das Zusammenspiel dieser Komponenten führt im Ergebnis zu günstigen Preisen, gutem Service und auch einem positiven ökologischen Beitrag (keine Lebensmittelabfälle). Der erste Platz bei diesem Wettbewerb zeigt nun deutlich, wie überzeugend und erfolgreich dieses Unternehmenskonzept ist. Dass saymo.de von uns juristisch auf Herz und Nieren geprüft wurde und auch ständig auf dem Laufenden gehalten wird, zeigt die Website für alle Kunden sichtbar mit dem eigenen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei an.

Wir gratulieren dem Team von saymo.de ganz herzlich zu dieser Erfolgsstory und wünschen diesem jungen Unternehmen auch weiterhin viel Erfolg und gute Ideen!

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

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Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie aus einer aktuellen Umfrage des Markt-forschungsinstituts Ears and Eyes hervorgeht, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von AGB. Mit dem Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Webseiten-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

TÜV Sued

TÜV-SÜD Prüfsiegel

Die IT-Recht Kanzlei ist eine enge Kooperation mit dem TÜV Süd eingegangen. Exklusiv bietet der TÜV SÜD für Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Rabatt von zehn Prozent auf den Festpreis der Erst-Zertifizierung im Rahmen des "TÜV-s@fer-shoping" für Online-Shops an.

EHI Geprüfter Online-Shop

Gütesiegel des EHI Retail Institute

Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

Kontakt:

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Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

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