Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Werbung mit „Sauerstoff-Therapie“: Wegen fehlenden Nachweises der Wirksamkeit irreführend

24.09.2009, 14:43 Uhr | Lesezeit: 2 min
Werbung mit „Sauerstoff-Therapie“: Wegen fehlenden Nachweises der Wirksamkeit irreführend

Das OLG Zweibrücken hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28.05.2009, Az. 4 U 160/08) über die irreführende Werbung für eine Sauerstoff-Therapie geurteilt.

Eine Privatklinik hatte auf einer Homepage im Internet mit einer speziellen Heilmethode geworben. Dabei ging es im Einzelnen um eine „Colon-Hydro-Therapie“, eine „Sauerstoff-Therapie“ sowie eine „Ozon-Therapie“. Dies ist dem klagenden Verein aufgestoßen und es folgte eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass eine Werbung mit Therapiemöglichkeiten im Allgemeinen dann irreführend ist, wenn deren Wirksamkeit nicht ausreichend nachgewiesen werden kann:

„Bezüglich der Irreführung über Therapiemöglichkeiten gilt grundsätzlich, dass ein Heilmittel oder eine Behandlung die ihr beigelegte therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung schon dann nicht hat, wenn die Wirksamkeit oder die Wirkung nicht hinreichend nachgewiesen sind.Grundsätzlich muss zwar der Kläger die Unrichtigkeit der von ihm beanstandeten Werbeaussage beweisen. Im Gesundheitswesen gelten jedoch strenge Maßstäbe bezüglich der Richtigkeit solcher Aussagen. Denn der menschlichen Gesundheit kommt eine besondere Bedeutung zu. Werbung, welche an die Gesundheit anknüpft, darf mit einer besonderen Wertschätzung rechnen. An die Richtigkeit und Eindeutigkeit müssen deshalb besondere Anforderungen gestellt werden ( BGH GRUR 2002, 182; Urteil vom 20. Februar 1980 – I ZR 8/78 – bei juris; Hefermehl/Bornke UWG 25. Aufl. § 5 Rdnr. 4 181). Wird eine fachlich nicht gesicherte Behauptung in die Werbung übernommen, dann übernimmt deshalb der Werbende die Verantwortung für die Richtigkeit und hat sie zu beweisen“.

Insofern aufgepasst bei der Bewerbung innovativer Theapiemöglichkeiten, an die vielleicht der Anwender glaubt, deren Wirkung aber nicht nachgewiesen ist.

Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, bevor die Werbung in den Brunnen gefallen ist.

Banner Starter Paket

Blog

In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf einen Blog der IT-Recht Kanzlei aufmerksam machen, der sich ausschließlich mit Rechtsthemen rund um die medizinische Homepage beschäftigt.

In dem Blog finden Sie komprimiert ständig interessante und aktuelle Urteile und News zu diesem Themenkomplex. Zum Blog gehts hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Wohlgeformte Busen im Wettbewerbsrecht: Landgericht Dortmund untersagt Werbung für „straffende“ Lotion
(23.05.2013, 08:22 Uhr)
Wohlgeformte Busen im Wettbewerbsrecht: Landgericht Dortmund untersagt Werbung für „straffende“ Lotion
Kein Durchblick dank HWG? Kostenlose Zweitbrille ist unzulässig!
(20.02.2013, 10:38 Uhr)
Kein Durchblick dank HWG? Kostenlose Zweitbrille ist unzulässig!
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt
(22.08.2012, 07:23 Uhr)
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg
(20.07.2012, 10:26 Uhr)
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg
Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr
(28.06.2012, 11:23 Uhr)
Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr
Abmahnrisiko „Ionen-Armbänder“: Wellnessprodukt senkt das unternehmerische Wohlbefinden
(21.02.2012, 17:03 Uhr)
Abmahnrisiko „Ionen-Armbänder“: Wellnessprodukt senkt das unternehmerische Wohlbefinden
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei