Frage des Tages - zur Textilkennzeichnung

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 09.02.2009, 11:37 Uhr
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Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Textilien" veröffentlicht.

Müssen auch gebrauchte Textilerzeugnisse mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen sein?

Nein. Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse müssen nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind (vgl. Anlage 3 Nr. 14 des Textilkennzeichnungsgesetzes).

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