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Nach einer Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 30.04.2010, Az.: 6 U 208/09) stellt die Registrierung der spanischen Domain fc-bayern.es eine Verletzung der Namensrechte der FC Bayern München AG gem. § 12 BGB dar.
Auch der Namensbestandteil „FC Bayern“ genieße nach Ansicht der Richter Namensschutz. Ein durchschnittlicher Internetuser gehe davon aus, dass die besuchte Website eine Internetseite der FC Bayern München AG sei. Hierbei sei nicht auf die Einschätzung eines spanischen Fußballfans abzustellen, der den Bundesligisten möglicherweise nur als „Bayern de Munich“ oder „Bayern“ kenne. Aufgrund der Zuordnungsverwirrung ist das Namensrecht des Bundesligisten verletzt.
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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1 Kommentar
Kommentar von S. Bettscheider
zum Beitrag Spanier bekommen FIFA WM-Pokal – aber nicht den FC Bayern München
Das ist ja lustig! Wahrscheinlich ist der Verein "Bayern München" weltweit ein Begriff unter Fußballfans. Daher kann ich der Entscheidung nur zustimmen, da der "hinterlistige" Grund für die spanische... » Weiterlesen
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