Gut Ding will Weile haben: Die IT-Recht Kanzlei hat nun nach intensiver Vorbereitung einen Weg gefunden, ihren Mandanten eine unkomplizierte Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben zum Thema "alternative Streitbeilegung" zu ermöglichen. Der Anspruch ist, die neue Rechtslage allen Mandanten einfach verständlich zu machen, übersichtlich zu halten und auf gar keinen Fall weiter zu verkomplizieren. Sprich: Mit den Rechtstexten der IT-Recht Kanzlei kann es auch nach dem 01.02.2017 einfach und munter weitergehen - und das EU-weit.
Keep it simple! Wir haben es unseren Mandanten so einfach wie möglich gemacht - hier fassen wir nochmal kurz und bündig alles Wissenswerte zum Thema zusammen:
1. Alle sind betroffen: Die IT-Recht Kanzlei vertritt die Auffassung, dass alle Online-Händler, die Waren und/oder Leistungen gegenüber Verbrauchern anbieten, zum Thema Streitschlichtungsverfahren informieren sollten - auch diejenigen, die weniger als 11 Mitarbeiter haben und damit insoweit grundsätzlich keiner gesetzlichen Informationspflicht unterliegen.
Hierfür gibt es mehrere gute Gründe...
Unabhängig davon ist die "11-Mitarbeiter-Regelung" schwer verständlich sowie jährlich zu überprüfen – den Aufwand kann man sich sparen.
2. Das ist betroffen: Die notwendigen Änderungen zum Thema betreffen nur das Impressum und die AGB – alles andere bleibt unverändert.
3. Simple I: Sollte man weder verpflichtet noch bereit sein, an der alternativen Streitbeilegung teilzunehmen, bedarf es keinerlei neuer Konfiguration. In den in unserem Mandantenportal hinterlegten AGB und Impressen werden automatisch die entsprechenden voreingestellten Ergänzungen vorgenommen.
4. Simple II: Sollte man zur Teilnahme bereit oder etwa verpflichtet sein, so reicht es, das im Mandantenportal hinterlegte Impressum zu konfigurieren – das geht schnell und ist äußerst einfach. Die im Portal hinterlegten AGB richten sich an dieser Konfiguration automatisch aus, so dass insoweit kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
5. Besonderheit unserer internationalen Texte: Die internationalen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei sind keine bloßen Übersetzungen sondern bilden das jeweilige Landesrecht tatsächlich ab! So berücksichtigen beispielsweise unsere französischen Rechtstexte, dass man als Händler zwingend an der alternativen Streitbeilegung teilzunehmen hat.
6. Multi-Impressum: Wir stellen unseren Mandanten abmahnsichere Musterimpressen in 11 verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Auch hier findet die alternative Streitbeilegung selbstverständlich die landestypische Berücksichtigung.
7. Schnittstellen: Zudem erleichtern über 36 AGB-Schnittstellen unseren Mandanten das Geschäft und sorgen für eine automatisierte Aktualisierung. Natürlich auch bei der aktuellen Gesetzesneuerung.
8. …will Weile haben: Die IT-Recht Kanzlei hat ganze Arbeit geleistet. Ein Großteil ihrer deutschen wie auch internationalen AGB wurden überarbeitet - insgesamt waren über 150 (!) verschiedene AGB der neuen Rechtslage anzupassen.
Die anstehenden Änderungen zum Thema Streitbeilegung zeigen ein weiteres Mal auf, wie sinnvoll ein Pflegeservice für Rechtstexte ist. In regelmäßigen Abständen lässt sich der Gesetzgeber etwas Neues einfallen – mit teilweise erheblichen Folgen für die Händler. Da diese jedoch meist besseres zu tun haben, als die Rechtsentwicklung zu überwachen, bedarf es sinnvollerweise einer rechtlichen Unterstützung.
Der Service der IT-Recht Kanzlei bringt maximale Sicherheit für Online-Händler - mit minimalen Aufwand.
© Argus - Fotolia.com
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