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Artikel zum Thema „Rechtliche, Und, Wirtschaftliche, Vertragsbedingungen“

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Software aus der Cloud: SaaS, Cloud-Verträge und die neue Abhängigkeit von digitalen Dienstleistern

Software wird heute meist nicht mehr installiert, sondern als laufender Cloud-Dienst genutzt. SaaS-Verträge wirken dadurch oft einfach und flexibel – rechtlich sind sie aber anspruchsvoll: Es geht nicht nur um Nutzungsrechte, sondern auch um Verfügbarkeit, Datenschutz, IT-Sicherheit, Datenexport und die Frage, wie der Kunde am Ende wieder aus dem System herauskommt.

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Der IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers

Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

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