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Seit 1. Dezember 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz und ist seitdem die zentrale nationale Vorschrift zur Produktsicherheit. Es löst das bisher geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ab. Was sollten Hersteller, Händler und Importeure wissen? Welchen Pflichten müssen sie nach dem neuen Gesetz nachkommen? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen und wie groß ist insbesondere die Abmahngefahr? Die IT-Recht Kanzlei hat die Neuregelung genauer unter die Lupe genommen. Lesen Sie hierzu den ausführlichen Artikel der IT-Recht-Kanzlei.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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1 Kommentar
Kommentar von Kai Müller
zum Beitrag Das neue Produktsicherheitsgesetz – welche Pflichten enthält es für Hersteller und Händler?
Laut Abs. 1 §1 des ProdSG gilt das Gesetz nur im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Wie von Ihnen erläutert ist damit gewerblicher Vertrieb gemeint. Damit würde das Gesetz für private Importe von... » Weiterlesen
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