Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Mit Produktpiraterie lassen sich Millionen verdienen. Kein Wunder, dass die von diesen Fälschungen betroffenen Rechteinhaber große Geschütze auffahren, um die Piraterie bestmöglich einzuschränken. Doch die Fälscher sitzen fast immer im Ausland, besonders gerne im asiatischen Raum. An die „großen Fische” heranzukommen, ist daher sehr schwer. Also müssen die „kleinen Fische”, nämlich die nationalen Zwischenhändler, bluten. Die wissen jedoch meist gar nicht, dass sie gefälschte Waren verkaufen. Im Gegenteil! Viele dieser kleinen Händler sind fest davon überzeugt, Originalwaren, zum Beispiel von Ed Hardy oder La Martina zu verkaufen.
Umso größer sind Überraschung und Entsetzen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Der Rechteinhaber hat entweder einen Testkauf gemacht oder ist nach eingehender Begutachtung der Angebote im Internet der Meinung, dass es sich bei den angebotenen Waren um Fälschungen handelt. Nun hat der bis dahin gutgläubige Händler zwei Möglichkeiten: Entweder er unterzeichnet die Unterlassungserklärung und hat ab diesem Zeitpunkt ein sehr großes Risiko in Bezug auf den Vertrieb von Waren dieser Marke. Oder er lässt es auf einen Prozess ankommen, wo dann die Frage nach der Echtheit der Ware geklärt wird. Gerade die letzte Variante ist für den Händler jedoch mit einem großen Kostenrisiko verbunden.
Doch auch wenn es nicht zu einem Prozess kommt, folgt der Abmahnung in der Regel eine Aufforderung zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten des Rechteinhabers. Vierstellige Beträge sind hier die Regel. Diese Forderungen sind auch rechtmäßig, wenn es sich tatsächlich um Piraterieware handelt. Denn der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch ist vollkommen unabhängig davon, ob der Abgemahnte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Er besteht auch gegenüber völlig gutgläubigen Personen. Hier lassen sich jedoch häufig Vergleiche schließen, wenn der Zwischenhändler Kooperationsbereitschaft zeigt.
Was dem einst gutgläubigen Zwischenhändler allerdings bleibt, ist ein Schadenersatzanspruch gegen den Händler, der ihm die Ware verkauft hat. Doch dieser sitzt in der Regel selbst im Ausland, wodurch die Durchsetzung der Ansprüche deutlich erschwert wird. Er baut darauf, dass auch weiterhin kleine Händler seinem versprechen „100% Originalware, die frei verkäuflich ist” Glauben schenken.
Das Versprechen „100%-Originalware, frei verkäuflich” bedeutet nicht, dass dies tatsächlich so ist. Seien Sie sich bewusst, dass insbesondere Piraterieware so verkauft wird. Sitzt der Zwischenhändler im Ausland oder haben Sie anderen Grund für Zweifel an der Echtheit der Produkte, dann empfiehlt sich eine Nachfrage beim Inhaber der Markenrechte. Das ist vielleicht mühsam, kann aber im Endeffekt eine Menge Geld sparen.
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
Als „Boutiquen“ werden Rechtsanwaltskanzleien bezeichnet, die sich auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher besonders qualifizierte Beratung in diesen Bereichen bieten können.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der IT Recht Kanzlei ist das Markenrecht. In unserer „Marken(rechts)Boutique“ beraten Sie spezialisierte Anwälte bei allen Fragen rund ums Markenrecht.
6 Kommentare
Kommentar von Naveed
zum Beitrag LaMartina, Ed Hardy & Co: Viele Verkäufer von "Markenware" sind Produktpiraten wider Willen
Hallo, passt eigentlich garnicht so wirklich zum Thema!Aber wollte mal fragen wenn ich zB. T-Shirt,Schuhe etc. von Nike oder Adidas auf einer Internetplattform wie zB. ebay verkaufen möchte, darf ich... » Weiterlesen
Kommentar von RA Trost
zum Beitrag LaMartina, Ed Hardy & Co: Viele Verkäufer von "Markenware" sind Produktpiraten wider Willen
Einen 100prozentigen Schutz bei Markenfälschungen gibt es leider wirklich nicht mehr. Das ist ja auch gar nicht verwunderlich, wenn man sich vor Augen hält, dass ausländische Textilfabriken teilweise... » Weiterlesen
Kommentar von Daniel
zum Beitrag LaMartina, Ed Hardy & Co: Viele Verkäufer von "Markenware" sind Produktpiraten wider Willen
"Vierstellige Beträge sind hier die Regel. Diese Forderungen sind auch rechtmäßig" Die Forderung an sich ist vielleicht rechtmäßig, aber doch nicht die utopische Höhe!
Kommentar von Ulrike
zum Beitrag LaMartina, Ed Hardy & Co: Viele Verkäufer von "Markenware" sind Produktpiraten wider Willen
Hallo Ich bekomme laufend von dieser Firma "Designerstock24" e-mail´s die auch diese Markenware anbieten. Trotz der aufforderung es zu unterlassen werde ich weiter mit e-mails beglück... mfg ... » Weiterlesen
Kommentar von RAin Verena Eckert
zum Beitrag LaMartina, Ed Hardy & Co: Viele Verkäufer von "Markenware" sind Produktpiraten wider Willen
Im Internet findet man in der Regel schnell die typischen Fälschungsanzeichen von Markenbekleidung. Doch das sind längst nicht alle. Die größtmögliche Sicherheit hat man daher, wenn man direkt beim... » Weiterlesen
Kommentar von Waldemar
zum Beitrag LaMartina, Ed Hardy & Co: Viele Verkäufer von "Markenware" sind Produktpiraten wider Willen
interessante aufstellung, und wie kann man erkennen ob es Fälschung oder Originalware ist?
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de