Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

LaMartina, Ed Hardy & Co: Viele Verkäufer von "Markenware" sind Produktpiraten wider Willen

16.09.2008, 16:49 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Verena Eckert
LaMartina, Ed Hardy & Co:  Viele Verkäufer von "Markenware" sind Produktpiraten wider Willen

Mit Produktpiraterie lassen sich Millionen verdienen. Kein Wunder, dass die von diesen Fälschungen betroffenen Rechteinhaber große Geschütze auffahren, um die Piraterie bestmöglich einzuschränken. Doch die Fälscher sitzen fast immer im Ausland, besonders gerne im asiatischen Raum. An die „großen Fische” heranzukommen, ist daher sehr schwer. Also müssen die „kleinen Fische”, nämlich die nationalen Zwischenhändler, bluten. Die wissen jedoch meist gar nicht, dass sie gefälschte Waren verkaufen. Im Gegenteil! Viele dieser kleinen Händler sind fest davon überzeugt, Originalwaren, zum Beispiel von Ed Hardy oder La Martina zu verkaufen.

Umso größer sind Überraschung und Entsetzen, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert. Der Rechteinhaber hat entweder einen Testkauf gemacht oder ist nach eingehender Begutachtung der Angebote im Internet der Meinung, dass es sich bei den angebotenen Waren um Fälschungen handelt. Nun hat der bis dahin gutgläubige Händler zwei Möglichkeiten: Entweder er unterzeichnet die Unterlassungserklärung und hat ab diesem Zeitpunkt ein sehr großes Risiko in Bezug auf den Vertrieb von Waren dieser Marke. Oder er lässt es auf einen Prozess ankommen, wo dann die Frage nach der Echtheit der Ware geklärt wird. Gerade die letzte Variante ist für den Händler jedoch mit einem großen Kostenrisiko verbunden.

Doch auch wenn es nicht zu einem Prozess kommt, folgt der Abmahnung in der Regel eine Aufforderung zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten des Rechteinhabers. Vierstellige Beträge sind hier die Regel. Diese Forderungen sind auch rechtmäßig, wenn es sich tatsächlich um Piraterieware handelt. Denn der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch ist vollkommen unabhängig davon, ob der Abgemahnte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Er besteht auch gegenüber völlig gutgläubigen Personen. Hier lassen sich jedoch häufig Vergleiche schließen, wenn der Zwischenhändler Kooperationsbereitschaft zeigt.

Was dem einst gutgläubigen Zwischenhändler allerdings bleibt, ist ein Schadenersatzanspruch gegen den Händler, der ihm die Ware verkauft hat. Doch dieser sitzt in der Regel selbst im Ausland, wodurch die Durchsetzung der Ansprüche deutlich erschwert wird. Er baut darauf, dass auch weiterhin kleine Händler seinem versprechen „100% Originalware, die frei verkäuflich ist” Glauben schenken.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Fazit

Das Versprechen „100%-Originalware, frei verkäuflich” bedeutet nicht, dass dies tatsächlich so ist. Seien Sie sich bewusst, dass insbesondere Piraterieware so verkauft wird. Sitzt der Zwischenhändler im Ausland oder haben Sie anderen Grund für Zweifel an der Echtheit der Produkte, dann empfiehlt sich eine Nachfrage beim Inhaber der Markenrechte. Das ist vielleicht mühsam, kann aber im Endeffekt eine Menge Geld sparen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Daniela Baack / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

6 Kommentare

N
Naveed 05.07.2009, 13:34 Uhr
Markenrechte
Hallo, passt eigentlich garnicht so wirklich zum Thema!Aber wollte mal fragen wenn ich zB. T-Shirt,Schuhe etc. von Nike oder Adidas auf einer Internetplattform wie zB. ebay verkaufen möchte, darf ich das so ohne weiteres oder brauche ich eine Genehmigung von den Hersteller selber oder dann von meinem Grosshändler? Oder kann ich das so ohen weiteres?

Mfg Naveed
R
RA Trost 07.10.2008, 16:54 Uhr
Schutz gegen Fälschungen
Einen 100prozentigen Schutz bei Markenfälschungen gibt es leider wirklich nicht mehr. Das ist ja auch gar nicht verwunderlich, wenn man sich vor Augen hält, dass ausländische Textilfabriken teilweise tagsüber die "echten" Markenprodukte und nachts die "gefälschten" Artikel mit ihren Maschinen produzieren.

Mein Rat an Markenhändler ist daher: Hellhörig werden, wenn man Markenprodukte unter dem üblichen Marktpreis erhält - in solchen Fällen besteht große gefahr, dass es sich um Produktpiraterie handelt. Und zusätzlich sollte sich jeder Markenverkäufer immer verbindliche schriftliche Zusicherungen der Zwischenhändler und Hersteller geben lassen, dass es sich tatsächlich um Markenprodukte handelt. Mit solchen Zusicherungen kann man dann ggf. Rückgriff bei den Zwischenhändlern ergreifen, wenn man Schadensersatz wegen dem Verkauf von Fälschungen zahlen musste. Aber jeder Händler von Markenprodukten sollte sich bewusst sein, dass ein Restrisiko nicht auszuräumen ist und dass dieses leider zum Geschäftsleben gehört...
D
Daniel 16.09.2008, 17:50 Uhr
Vierstellige Beträge sind hier die Regel. Diese Forderungen sind auch rechtmäßig,
"Vierstellige Beträge sind hier die Regel. Diese Forderungen sind auch rechtmäßig"

Die Forderung an sich ist vielleicht rechtmäßig, aber doch nicht die utopische Höhe!
U
Ulrike 25.08.2008, 20:35 Uhr
La Martina 2009 20 Euro/Tommy Hillfiger 2009/Ed Hardy Aktion
Hallo

Ich bekomme laufend von dieser Firma "Designerstock24" e-mail´s die auch diese Markenware anbieten.
Trotz der aufforderung es zu unterlassen werde ich weiter mit e-mails beglück...

mfg

R
RAin Verena Eckert 22.08.2008, 10:08 Uhr
Im Internet findet man in der Regel schnell die typischen Fälschungsanzeichen von Markenbekleidung. Doch das sind längst nicht alle. Die größtmögliche Sicherheit hat man daher, wenn man direkt beim Hersteller (nicht dem herstellenden Betrieb - wichtiger Unterschied!) oder einem von dessen europäischen Lizenznehmern einkauft.
W
Waldemar 21.08.2008, 15:11 Uhr
Ohne Titel
interessante aufstellung, und wie kann man erkennen ob es Fälschung oder Originalware ist?

weitere News

Urlaubsschnäppchen, die teuer werden können
(19.05.2008, 17:51 Uhr)
Urlaubsschnäppchen, die teuer werden können
Markenverletzung bei Verkauf von 10 Bekleidungsstücken derselben Marke zu bejahen
(25.01.2008, 18:20 Uhr)
Markenverletzung bei Verkauf von 10 Bekleidungsstücken derselben Marke zu bejahen
Abmahnwelle bei eBay-Verkäufen von Ed Hardy Produkten!
(13.11.2007, 12:07 Uhr)
Abmahnwelle bei eBay-Verkäufen von Ed Hardy Produkten!
Markenrechtliche Abmahnung durch Abercrombie & Fitch bei Ebay-Verkauf: wann greift Erschöpfungsgrundsatz?
(21.09.2007, 14:21 Uhr)
Markenrechtliche Abmahnung durch Abercrombie & Fitch bei Ebay-Verkauf: wann greift Erschöpfungsgrundsatz?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei