Müssen in Zukunft alle Unternehmen auf ihren Produkten den tatsächlichen Herstellungsort angeben?

veröffentlicht von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 10.11.2011, 08:06 Uhr
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Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt jedenfalls die Forderung nach einer verpflichtenden Angabe der tatsächlichen Herstellungsorte von Schuhen, Bekleidungen und Spielwaren. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende öffentliche Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Gleichzeit wird die Vorlage den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben und dem Europäischen Parlament zugeleitet.

Der Petent macht in seiner Eingabe darauf aufmerksam, dass bei der Herstellung der genannten Produkte – insbesondere im Ausland – zum Teil Kinder eingesetzt würden oder unmenschliche Bedingungen für die Arbeiter herrschten. Durch die Anbringung eines wahrheitsgemäßen Labels oder Stempels sei es dem Verbraucher möglich, über den Verzicht auf den Kauf solcher Produkte Druck auf die Hersteller auszuüben. Gleichzeitig könne bei einem Kauf von Produkten mit der Kennzeichnung „Made in Germany“ der Standort Deutschland sowie der europäische Binnenmarkt gestärkt werden, heißt es in der Petition.

Wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hervorgeht, teilt der Petitionsausschuss die Einschätzung, dass „trotz vielfältiger Anstrengungen, humane Produktionsbedingungen zu schaffen“, in einer Reihe von Schwellen- und Entwicklungsländern weiterhin unmenschliche Arbeitsbedingungen bis hin zur Kinderarbeit anzutreffen seien. Gleichzeitig sei festzustellen, dass für gewerbliche Waren europaweit keine Verpflichtung zur Ursprungskennzeichnung besteht. Den Mitgliedsstaaten sei jedoch eine „freiwillige Kennzeichnung“ möglich.

Derzeit, so schreibt der Petitionsausschuss weiter, werde die Frage der Ursprungskennzeichnung auf EU-Ebene beraten. Das Europäische Parlament habe sich dabei für eine verpflichtende Kennzeichnung für alle aus Drittländern importierten Textilerzeugnisse ausgesprochen. „Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene bleibt abzuwarten“, schreiben die Abgeordneten.

Unter Bezugnahme auf Stellungnahmen der betroffenen Bundesministerien wird in der Begründung auch darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ eine Reihe von Anstrengungen unternehme, um die Verhältnisse in den entsprechenden Ländern zu verbessern. Dies geschehe beispielsweise direkt über Projekte in der Entwicklungspolitik. Auch einige Unternehmen hätten erkannt, dass neben Qualität und Preis auch die Produktionsbedingungen die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussten, heißt es weiter. Sie nutzten daher Sozial- und Umweltgütesiegel - wie etwa das Fair-Trade-Siegel oder den Ökotex-Standard 100 - offensiv als Marketinginstrumente. Dabei würden sie von der Bundesregierung unterstützt, schreibt der Petitionsausschuss. Dies geschehe beispielsweise im Rahmen der kürzlich beschlossenen Nationalen Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

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