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Handelsplattform „PriceMinister“: Alternative für deutsche Händler, die ihre Aktivitäten in Frankreich verstärken wollen

09.12.2014, 17:48 Uhr | Lesezeit: 3 min
Handelsplattform „PriceMinister“: Alternative für deutsche Händler, die ihre Aktivitäten in Frankreich verstärken wollen

Kleinere oder mittelgroße deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen verstärkt in Frankreich vertreiben wollen, haben Schwierigkeiten, sich auf dem französischem E-Commerce Markt durchzusetzen.

Französische Kunden bevorzugen die ihnen vertrauten, französischen Onlineshops für Einkäufe. Es fehlen dem deutschen Onlinehändler in der Regel die Mittel und der finanzielle Atem, einen eigenen Onlineshop für Frankreich aufzubauen.

So bleibt der Ausweg, die bekannten globalen Plattformen zu nutzen. Global agierende Plattformen wie Amazon oder eBay sind als Handelsplattformen für den französischen E-Commerce Markt aber keineswegs alternativlos.

Es gibt gerade für kleinere oder mittelgroße deutsche Onlinehändler andere Optionen wie zum Beispiel die Handelsplattform „PriceMInister “, die die ganze Bandbreite des Einzelhandels abdecken und auch den Zugang zu anderen ausgewählten Ländern wie Brasilien, Spanien, USA, Thailand Ländern ermöglichen. Dieser Zugang mag für deutsche Onlinehändler sehr attraktiv sein.

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten speziell für die Plattform „PriceMinister“ angepasste AGB zur Verfügung.

PriceMinister ist eine der führenden Handelsplattformen in Frankreich und hat eBay.fr mittlerweile überholt.

Im Unterschied zu Amazon verkauft PriceMinister selbst keine eigene Ware sondern versteht sich als Handelsplattform für Verkäufer und Käufer. Dies schließt Interessenkonflikte zwischen dem Verkauf von eigenen Produkten und Produkten von Onlinehändlern aus, die PriceMinister als Handelsplattform nutzen. 2010 wurde PriceMinister von Rakuten, der größten japanischen Handelsplattform und einem der größten Internetunternehmen weltweit aufgekauft. PriceMInister ist mittlerweile auf allen Produktsegmenten vertreten. Seine Spezialplattform für Autos (PriceMinisterAuto) wurde sehr schnell einer der führenden Plattformen für dieses Marktsegment. PriceMinister dringt auch in Marksegmente wie Immobilien und Reisen vor. Mit etwa 23 Millionen monatlichen Besuchern und einen Umsatz von 127 Mio. Euro und über 1000 Händlern (Zahlen von 2010) wendet sich PriceMinister auch an kleinere und mittelgroße Onlinehändler, die sich auf Grund des Bekanntheitsgrads von PriceMinister einen besseren Zugang zum französischen Verbraucher erhoffen.

Die Handelsplattform PriceMinister steht auch professionellen deutschen Onlinehändlern offen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Onlinehändler, der die Plattform PriceMinister nutzen will, seinen Geschäftssitz in einem Land der Europäischen Gemeinschaft hat. PriceMinister arbeitet bereits mit Onlinehändlern aus Deutschland, Spanien, Großbritannien zusammen.

Die Regeln für die Nutzung der Handelsplattform „PriceMinister“ ähneln den Regeln anderer Handelsplattformen in Frankreich. PriceMinister greift allerdings noch stärker als andere französische Plattformen in die Vertragsbeziehung Verkäufer-Käufer ein. Die Bestellschritte und die Bezahlung werden zwischen Käufer und PriceMinister abgewickelt. PriceMinister überlässt dem Verkäufer die E-Mail Adresse der Käufers erst nach dessen verbindlicher Bestellung. Der Kaufpreis wird auf ein Anderkonto eingezahlt und dann nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist abzüglich einer Kommission an den Onlinehändler ausbezahlt. Gewährleistungsansprüche des Käufers werden nach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber PriceMinister geltend gemacht, der dem Käufer recht strenge prozedurale Vorgaben für die Geltendmachung solcher Ansprüche macht.

Falls Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer wegen Sachmängel nicht einverständlich gelöst werden können, unterwirft sich der Verkäufer einem Schiedsspruch von PriceMinister. Auch der Widerruf von Kaufverträgen und die Rückgabe der Ware werden ausschließlich zwischen Käufer und PriceMinister abgewickelt. Es gilt die Widerrufsbelehrung von PriceMinister. Eine Eigenwerbung des Onlinehändlers über die Plattform PriceMinister (z.B. über Newsletter) ist nicht möglich. PriceMinister versteht sich gegenüber dem Kunden als Datenschutzverantwortlicher, was für den deutschen Onlinehändler eine Erleichterung bedeutet. Eigene AGB des Onlinehändlers, die die Nutzungsbedingungen der Handelsplattform „PriceMinister“ ergänzen, sind möglich.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© puckillustrations - Fotolia.com

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