Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Einschränkung der Preisgestaltung durch französisches Wettbewerbsrecht

21.12.2016, 10:38 Uhr | Lesezeit: 4 min
Einschränkung der Preisgestaltung durch französisches Wettbewerbsrecht

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Frankreich E-Commerce (AGB)" veröffentlicht.

In Deutschland ist der Händler grundsätzlich in seiner Preisgestaltung frei, es sei denn seine Preisgestaltung verstößt gegen allgemeines Wettbewerbsrecht z.B. wegen Irreführung des Kunden. Frankreich hat hier traditionell eine andere, eher staatlich gelenkte Wirtschaftsphilosophie, nähert sich aber der Zielvorstellung einer liberalen Wirtschaftsordnung, die die Preisgestaltung dem freien Wettbewerb überlässt, immer mehr an. Es gibt allerdings weiterhin Sondervorschriften zur Preisgestaltung, die in Deutschland in dieser Form nicht vorstellbar sind.

Frage: Welche Regelungen gelten für Schluss- und Ausverkauf?

Während des Schluss- oder Ausverkaufs sind Preisrabatte zulässig. Im Unterschied zu Deutschland ist In Frankreich aber die Preisgestaltung bei Schluss- oder Ausverkauf streng geregelt (L. 310-3 Code de commerce). Schluss- oder Ausverkauf ist nur zweimal im Jahr zu bestimmten Zeiten möglich. Für das Jahr 2016 war der Sommerschlussverkauf für die Zeit vom 22. Juni bis 2. August 2016 festgesetzt (s. hierzu das Gesetz Nr. 2014-626 vom 18. Juni 2014).

Der Verkäufer muss bei Preisrabatten einen realen Vergleichspreis benennen und diesen Preis im Zweifel auch rechtfertigen können. Die für den Schlussverkauf vorgesehene Ware muss bereits 1 Monat vor der Ausverkaufsperiode zum Verkauf angeboten worden sein. Jede Werbung mit gesenkten Preisen wegen Schlussverkauf muss den Beginn der Werbeaktion und die Art der Ware bezeichnen, falls nur ein Teil des Sortiments für den Schlussverkauf angeboten wird. Es ist verboten, den Begriff „soldes (Schlussverkauf) in einem anderen Zusammenhang für allgemeine Rabattaktionen zu nutzen. Während eines Schluss- oder Ausverkaufs darf das Widerrufsrecht des Kunden nicht eingeschränkt werden.

Banner Premium Paket

Frage: Welche Regelungen gelten für Preisrabatte?

Die bisher sehr strengen französischen Vorschriften zur Reglementierung von Preisrabatten sind auf Grund einer Entscheidung des EuGH vom 10. Juli 2014 (C-421/12) durch Erlass vom 11. März 2014 abgemildert worden. Der frühere Erlass vom 31.12. 2008 zur Reglementierung von Preisrabatten wurde aufgehoben.

Preisrabatte sind demnach unter folgenden Voraussetzungen ähnlich wie in Deutschland möglich.

  • Der Händler hat bei Preisrabatten freie Hand, es sei denn der Preisrabatt erfüllt den Tatbestand der unlauteren Geschäftspraktiken wie insbesondere die Irreführung des Verbrauchers (Article L121-1 Code de la Consommation).
  • Preisrabatt und Vergleichspreis müssen eindeutig angegeben werden.
  • Der Vergleichspreis kann durch den Händler frei festgesetzt werden, wenn es sich um einen Preis handelt, den es wirklich gibt. Der Händler muss den angegebenen Vergleichspreis rechtfertigen können.

Allerdings kann die Einschränkung der unlauteren Geschäftspraktiken sich wie ein Einfallstor für die Reglementierung von Preisrabatten auswirken wie dies beim Thema Dauerpreisrabatte bei der nächsten Frage deutlich wird.

Frage: Sind Dauerpreisrabatte als unlautere Geschäftspraktik anzusehen?

Die Gewährung eines Preisrabatts auf bestimmte Artikel ohne Benennung des Zeitraums der Rabattaktion wird von der französischen Wettbewerbsbehörde in einem der IT-Recht Kanzlei bekannten Fall als unlautere Geschäftspraktik gem. Artikel L.121 und L.121-2 des französischen Verbrauchergesetzes (Code de la Consommation) bewertet. Der Verbraucher werde darüber getäuscht, dass der angebliche Sonderpreis in Wirklichkeit der tatsächliche Preis des Artikels ist.

Article L121-1 Code de la Consommation

Les pratiques commerciales déloyales sont interdites. Une pratique commerciale est déloyale lorsqu'elle est contraire aux exigences de la diligence professionnelle et qu'elle altère, ou est susceptible d'altérer de manière substantielle, le comportement économique du consommateur normalement informé et raisonnablement attentif et avisé, à l'égard d'un bien ou d'un service.
Constituent, en particulier, des pratiques commerciales déloyales les pratiques commerciales trompeuses définies aux articles L. 121-2 à L. 121-4 et les pratiques commerciales agressives définies aux articles L. 121-5 et L. 121-7.

Article L. 121-2 Code de la Consommation

I. Une pratique commerciale est trompeuse si elle est commise dans l'une des circonstances suivantes : 2° Lorsqu'elle repose sur des allégations, indications ou présentations fausses ou de nature à induire en erreur et portant sur l'un ou plusieurs des éléments suivants : …
c) Le prix ou le mode de calcul du prix, le caractère promotionnel du prix et les conditions de vente, de paiement et de livraison du bien ou du service ;

Das französische Verbrauchergesetz geht hier über den Wortlaut der einschlägigen EU-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken (Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG) und über das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hinaus.

Der Anhang I dieser Richtlinie fasst den Tatbestand der unlauteren Geschäftspraktiken bei zeitlich unbefristeten Sonderpreisen wesentlich enger (Nr. 7 Anhang Richtlinie 2005/29/EG):

Es muss sich dabei um eine falsche Behauptung handeln, dass „das Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit oder nur eine sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Bedingungen verfügbar sein werde, um so den Verbraucher zu einer sofortigen Entscheidung zu verleiten, so dass er weder Zeit noch Gelegenheit hat, eine informierte Entscheidung zu treffen“.

Nach deutschem Wettbewerbsrecht lässt sich jedenfalls keine generelle Pflicht zur zeitlichen Beschränkung einer Verkaufsförderungsmaßnahme herleiten (Köhler/Bornkamm, Randnummer 4.11 § 4 UWG)

Frage: Unterliegt der deutsche Onlinehändler bei Zuwiderhandeln gegen Preisgestaltungsregeln deutschem oder französischem Recht?

Ein Verstoß gegen französische Preisgestaltungsregeln ist als Wettbewerbsverstoß angesehen. Der deutsche Onlinehändler, der Onlinehandel in Frankreich in Frankreich betreibt, unterliegt bei Wettbewerbsverstößen, wie bereits im Kapitel 2 zur Anwendung des maßgebenden Rechts und zur Bestimmung des zuständigen Gerichts ausgeführt, französischem Recht und der Zuständigkeit französischer Gerichte.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Jérôme Rommé - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Oberstes französisches Gericht: Verbraucherschutzvorschriften können unter Umständen auch für juristische Personen gelten
(24.11.2023, 13:44 Uhr)
Oberstes französisches Gericht: Verbraucherschutzvorschriften können unter Umständen auch für juristische Personen gelten
Ab dem 15.12.2022: Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen, Solar-Panelen und Feuerlöschern in Frankreich
(07.11.2022, 11:47 Uhr)
Ab dem 15.12.2022: Neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien, Lampen, Solar-Panelen und Feuerlöschern in Frankreich
Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!
(29.09.2022, 17:11 Uhr)
Wichtige Änderungen bei französischen AGB ab Oktober 2022!
Änderungen zum Triman Logo für Kleidung, Textilien und Schuhe in Frankreich ab 2022
(28.04.2022, 13:46 Uhr)
Änderungen zum Triman Logo für Kleidung, Textilien und Schuhe in Frankreich ab 2022
Online-Handel Frankreich: Neue EPR-Informationspflichten mit Auswirkungen auf Rechtstexte zum 01.01.2022
(14.12.2021, 10:59 Uhr)
Online-Handel Frankreich: Neue EPR-Informationspflichten mit Auswirkungen auf Rechtstexte zum 01.01.2022
Reclay informiert am 30.11.2021 über neue Kennzeichnungspflichten in Frankreich
(18.11.2021, 07:49 Uhr)
Reclay informiert am 30.11.2021 über neue Kennzeichnungspflichten in Frankreich
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei