Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Werbung: Bei Preisangaben Berechnungsparameter angeben

18.03.2016, 09:12 Uhr | Lesezeit: 3 min
Werbung: Bei Preisangaben Berechnungsparameter angeben

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Preisangabenverordnung" veröffentlicht.

Häufig lässt sich ein genauer Preis insbesondere für Dienstleistungen im Vorhinein nicht pauschal angeben – die genaue Berechnung hängt in diesen Fällen von den Umständen des Einzelfalles ab. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 61/14) festgestellt, dass in einem solchen Fall die Berechnungsparameter genannt werden müssen.

Der Sachverhalt

In dem Rechtsstreit, der den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorlag, verklagte ein Bestattungsunternehmen ein anderes Bestattungsunternehmen, weil es der Meinung war, dass ein Werbeflyer des Konkurrenten gegen geltendes Recht verstößt. Dieser Flyer war folgendermaßen aufgebaut: Unter dem Titel „Wir helfen im Trauerfall“ führte das Bestattungsunternehmen die von ihm angebotenen Dienstleistungen auf. Darunter befand sich eine Preistabelle, die Preise für die einzelnen Dienstleistungen sowie für die Särge und Urnen enthielt. Und unter dieser Tabelle befand sich der Hinweis, dass zu den aufgeführten Leistungen noch weitere Kosten, „z.B. Überführung, Grabarbeiten“ hinzukommen.

Das klagende Bestattungsunternehmen war der Ansicht, die so gestaltete Werbung verstoße gegen die Preisangabenverordnung, da Überführungskosten bei jeder Beerdigung anfielen. Diese Kosten würden durch Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilometerpreises festgesetzt.

1

Die Entscheidung

Der BGH hat entschieden, dass die Werbung des beklagten Unternehmens unzulässig war. Hierbei argumentierte der BGH folgendermaßen:

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung hat derjenige, der Letztverbrauchern gewerbsmäßig Leistungen anbietet oder als Anbieter von Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind. Nach § 1 Abs. 6 Satz 1 Preisangabenverordnung müssen die Angaben der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen

Bei der Auslegung dieser Norm hat der BGH sich an der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken orientiert. Nach Art. 7 der Richtlinie gilt eine Geschäftspraxis als irreführend, wenn sie (...) wesentliche Informationen vorenthält, die der durchschnittliche Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen (...). Zu diesen wesentlichen Informationen gehören auch in Fällen, in denen die Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können. Dies bedeutet nach Ansicht der Richter, dass

„bei einer Werbung unter Angaben von Preisen für Dienstleistungen, bei denen der Gesamtpreis aufgrund der Beschaffenheit des Produkts vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung für aufwandsabhängige Kosten mitzuteilen ist“.

Und so lag es im Fall: Der verklagte Bestattungsunternehmer war im Vornherein nicht in der Lage, einen Gesamtpreis anzugeben, da die Überführungskosten von Fall zu Fall variieren. Der pauschale Verweis auf anfallende Überführungskosten reichte nicht aus, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Der Bestattungsunternehmer hätte in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilometerpreises die maßgeblichen Berechnungsparameter für die bei jeder Beerdigung anfallenden Überführungskosten angeben müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OLG Celle: Mindermengenzuschläge sind nicht in den Gesamtpreis einzurechnen
(12.03.2024, 07:36 Uhr)
OLG Celle: Mindermengenzuschläge sind nicht in den Gesamtpreis einzurechnen
Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel nach PAngV
(23.02.2024, 15:43 Uhr)
Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel nach PAngV
OLG Nürnberg gibt wichtige Hinweise zur Werbung mit Streichpreisen
(21.02.2024, 07:54 Uhr)
OLG Nürnberg gibt wichtige Hinweise zur Werbung mit Streichpreisen
LG Hannover: Mindermengenzuschlag in Gesamtpreis einzuberechnen
(06.02.2024, 17:33 Uhr)
LG Hannover: Mindermengenzuschlag in Gesamtpreis einzuberechnen
Frage des Tages: Müssen Grundpreise an Weihnachtsmarkt-Ständen angegeben werden?
(13.11.2023, 12:33 Uhr)
Frage des Tages: Müssen Grundpreise an Weihnachtsmarkt-Ständen angegeben werden?
BGH: Pfand ist in Preisangaben separat auszuweisen
(03.11.2023, 07:52 Uhr)
BGH: Pfand ist in Preisangaben separat auszuweisen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei