Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel? – BGH ruft EuGH an

23.11.2017, 08:19 Uhr | Lesezeit: 5 min
Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel? – BGH ruft EuGH an

Wie wir bereits berichtet haben, hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.07.2016, 6 U 180/15, entschieden, dass Online-Händler in Deutschland nicht verpflichtet sind, eine Telefonnummer im Online-Shop anzugeben. Gegen diese Entscheidung hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat das Verfahren nun mit Beschluss vom 05.10.2017, I ZR 163/16, ausgesetzt und will wesentliche Fragen vom EuGH geklärt wissen.

Verstößt die deutsche Regelung des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGBGB gegen Unionsrecht?

Der BGH ist – wie zuvor schon das OLG Köln – der Auffassung, dass das deutsche Gesetz mit dem Unionsrecht unvereinbar ist, soweit die Bestimmung des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGBGB den Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung stets seine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Dies ergebe sich daraus, dass die dem Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGBGB zugrundeliegende unionsrechtliche Bestimmung die Einschränkung „gegebenenfalls“ nach ihrem klaren Wortlaut nicht nur auf die Kommunikationsmittel Telefax und E-Mail, sondern auch auf die Telefonnummer beziehe. Daher legt der BGH dem EuGH u. a. folgende Frage zur Klärung vor:

"Können die Mitgliedstaaten eine Bestimmung vorsehen, die – wie die Bestimmung des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGBGB – den Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung [nicht nur gegebenenfalls, sondern stets] seine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen?"

Banner Premium Paket

Was bedeutet „gegebenenfalls“ i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU?

Ferner vertritt der BGH die Auffassung, dass ein Unternehmer nur über bereits vorhandene Kommunikationsmittel informieren müsse. Er solle dagegen nicht dazu verpflichtet sein, neue Kommunikationsmittel wie Telefon- oder Faxanschlüsse anzuschaffen. Daher legt der BGH dem EuGH hierzu außerdem die folgende Frage vor:

"Bedeutet die in [der deutschen Sprachfassung des] Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU verwendete Wendung „gegebenenfalls“, dass ein Unternehmer nur über in seinem Unternehmen bereits tatsächlich vorhandene Kommunikationsmittel informieren muss, er also nicht gehalten ist, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E-Mail-Konto neu einzurichten, wenn er sich entschließt, in seinem Unternehmen auch Fernabsatzverträge abzuschließen?"

Welche Kontaktmöglichkeiten müssen angegeben werden?

Sollte die vorstehende Frage vom EuGH bejaht werden, so stellt sich für den BGH des Weiteren die Frage, ob der Unternehmer lediglich die Kontaktmöglichkeiten angeben muss, die er auch tatsächlich für die Kommunikation mit seinen Kunden nutzt oder ob hiervon auch solche Kontaktmöglichkeiten umfasst sind, die er bisher ausschließlich für andere Zwecke eingesetzt hat, etwa für die Kommunikation mit Lieferanten, Herstellern oder Behörden. Der BGH legt dem EuGH daher ferner folgende Frage vor:

"Bedeutet die in [der deutschen Sprachfassung des] Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU angeführte Wendung „gegebenenfalls“, dass nur solche Kommunikationsmittel bereits in einem Unternehmen vorhanden sind, die vom Unternehmer tatsächlich jedenfalls auch für den Kontakt zu Verbrauchern im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen eingesetzt werden, oder sind auch solche Kommunikationsmittel im Unternehmen vorhanden, die vom Unternehmer bislang ausschließlich zu anderen Zwecken, wie etwa der Kommunikation mit Gewerbetreibenden oder Behörden, genutzt werden?"

Dürfen auch andere Kommunikationsmittel eingesetzt werden?

Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU enthält eine Aufzählung unterschiedlicher Kommunikationsmittel, die der BGH jedoch nicht für abschließend hält. Gerade in dem der Entscheidung des OLG Köln zugrundeliegenden Fall hat sich gezeigt, dass im Online-Handel auch Kommunikationsmittel eingesetzt werden, die von der vorgenannten Richtlinie nicht berücksichtigt sind. So bietet Amazon etwa einen Rückruf-Service sowie eine elektronische Chat-Funktion für seine Kunden an. Daher stellt sich für den BGH ferner die folgende Frage:

"Ist die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU erfolgte Aufzählung der Kommunikationsmittel Telefon, Telefax und E-Mail abschließend, oder kann der Unternehmer auch andere, dort nicht genannte Kommunikationsmittel – wie etwa ein Internet-Chat oder ein telefonisches Rückrufsystem – einsetzen, sofern dadurch eine schnelle Kontaktaufnahme und eine effiziente Kommunikation sichergestellt ist?"

Was bedeutet „in klarer und verständlicher Weise“?

Nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU muss der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU genannten Kommunikationsmittel informieren. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale vertrat in dem vorgenannten Verfahren die Rechtsauffassung, dass gegen das Transparenzgebot verstoßen werde, wenn die Informationen lediglich über mehrere, hintereinander geschaltete Internetseiten abrufbar sind, wie dies bei Amazon der Fall ist. Dies widerspreche dem Zweck der Richtlinie, dem Verbraucher eine schnelle Kontaktaufnahme und eine effiziente Kommunikation zu ermöglichen.

Anders als der Bundesverband der Verbraucherzentrale ist der BGH jedoch der Auffassung, dass sich diese Anforderung nicht auf die Information über das Kommunikationsmittel sondern auf das Kommunikationsmittel an sich beziehe. Daher legt der BGH dem EuGH abschließend folgende Frage zur Klärung vor:

"Kommt es bei der Anwendung des Transparenzgebots des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU, nach dem der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU genannten Kommunikationsmittel informieren muss, darauf an, dass die Information schnell und effizient erteilt wird?"

Fazit

Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr, wie ungenau der deutsche Gesetzgeber teilweise bei der Umsetzung unionsrechtlicher Regelungen in das deutsche Recht gearbeitet hat. Es bleibt abzuwarten, ob die Antworten des EuGH etwas Licht ins Dunkel bringen können, damit die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt wird. Bis auf Weiteres sollte jeder Online-Händler in Deutschland eine Telefonnummer in seinem Online-Shop vorhalten, um ein unnötiges Abmahnungsrisiko zu vermeiden. Wir halten unsere Leser über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© blende11.photo - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
(29.11.2023, 16:14 Uhr)
Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt
Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial auf eigenen Präsenzen
(11.10.2023, 16:38 Uhr)
Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial auf eigenen Präsenzen
Das „Who is Who“ der Steuernummern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer
(16.08.2023, 14:45 Uhr)
Das „Who is Who“ der Steuernummern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer
Exotische Rechtsform? Kein Problem für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!
(14.08.2023, 07:19 Uhr)
Exotische Rechtsform? Kein Problem für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!
Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?
(14.06.2023, 07:33 Uhr)
Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?
Oft gefragt: Telefonnummer im Impressum erforderlich?
(22.03.2023, 12:43 Uhr)
Oft gefragt: Telefonnummer im Impressum erforderlich?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei