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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/4985) über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt. In Folge einer ab 14. Juni 2011 gültigen EU-Verordnung bedarf es demnach einer nationalen Festlegung der für die Durchführung der in der Verordnung geregelten Verfahren zuständigen Behörden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist ab 14. Juni 2011 unmittelbar anzuwenden, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. National festzulegen sind aber die zur Durchführung der in der Verordnung geregelten Verfahren zuständigen Behörden. Bis zur Ablösung des gegenwärtigen Pflanzenschutzgesetzes durch das geplante Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts ist daher die Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzeschutzmitteln zur Wahrung der Kontinuität der Pflanzenschutzmittelzulassung in einem Gesetz zu regeln.
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