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PayPal hat durch seine Geschäftspolitik in der Vergangenheit schon für einigen Unmut unter den Online-Händlern gesorgt – jetzt kommt ein neuer Grund hinzu: Wie bereits wortfilter.de berichtet hat, werden Händler neuerdings durch eine ungefilterte PayPal-Werbeeinblendung auf eBay.de zu wettbewerbswidrigem Handeln „gezwungen“.
Unter zahllosen Angeboten, die per PayPal bezahlt werden können, erscheint neuerdings die Einblendung „Käuferschutz bei eBay: kostenloser PayPal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe“, allerdings ohne, dass diese Ansage tatsächlich Gültigkeit hätte – oftmals besteht dieser vermeintliche Käuferschutz gar nicht.
Für eine Vielzahl von Artikeln wird nämlich von PayPal überhaupt kein Käuferschutz angeboten. So heißt es z.B. in den PayPal-Käuferschutzrichtlinien (online einsehbar hier) unter Punkt 3.3:
„Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:
Dennoch wird der oben genannte Hinweis auf „PayPal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe“ bei vielen eBay-Angeboten eingeblendet, und zwar offensichtlich von eBay selbst, ohne ein Zutun des Verkäufers. Da augenscheinlich kein Abgleich zwischen Angebot und Einblendung stattfindet, erscheint dieser Hinweis nun eben auch häufig unter Angeboten, bei denen nicht abgesicherte Artikel ersteigert werden können – der angepriesene „Kundenschutz“ existiert mithin gar nicht.
Diese Praxis stellt nun zwei Personenkreisen eine Falle: Einmal den Käufern, die möglicherweise auf einen Schutz vertrauen, der gar nicht existiert.
Außerdem – und vor allem – den Händlern, die durch diese Einblendung ohne eigenes Verschulden in eine Abmahn-Falle gestoßen werden. Denn: Wer online Waren anbietet, ist auch für alle Inhalte des Online-Angebots verantwortlich, egal ob selbst erstellt oder nicht. So argumentierte z.B. das OLG Frankfurt am Main in einem ähnlich gelagerten Fall (Urteil vom 07.10.2008, Az. 2-18 O 242/08; es ging um eine automatische Einblendung bei Amazon):
Die Antragsgegnerin kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass es sich um die Standardformulierung von Amazon handelt. Wenn sie – wie geschehen – ihre Ware mit dieser Formulierung anbietet, ist sie auch Verwenderin.
Die – unfreiwillige – Verwendung des Hinweises „Käuferschutz bei eBay: kostenloser PayPal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe“ ist dann natürlich eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG und als solche abmahnbar. Ein Beispiel für ein solches Angebot und weitere Nachweise finden sich übrigens auf wortfilter.de.
Hier leistet eBay sich anscheinend eine gewaltige Panne – ob aus Versehen oder aus Desinteresse an der Rechtslage im deutschen E-Commerce, sei nun dahingestellt. Für eBay ist die Rechtslage jedoch auch recht angenehm, da die Konsequenzen ausschließlich die Händler treffen – von daher ist eine schnelle Reaktion auf dieses Vorgehen seitens eBay erforderlich. Bei weiteren, tiefergehenden Fragen zum Thema und in allen Zweifelsfällen wird eine umfassende Rechtsberatung wertvolle Dienste leisten.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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11 Kommentare
Kommentar von Purpur
zum Beitrag PayPal-Panne: Die neue Abmahn-Falle für Online-Händler
Hallo, was zurzeit für Zahlungsmethoden bei Ebay eingeführt werden, ist eine absolute Frechheit. Man muss unter Umständen bis zu 28 Tagen auf sein Geld warten. 7 Tage über Paypal ist schon... » Weiterlesen
Kommentar von Jan Mohammad
zum Beitrag PayPal-Panne: Die neue Abmahn-Falle für Online-Händler
Hallo, ich möchte etwas mehr über das Portal, das gegen PayPal eingerichtet wird oder bereits eingerichtet worden ist, erfahren. Vielleich kann ich auch einen kleinen Beitrag dazu leisten. Meine... » Weiterlesen
Kommentar von Jacko
zum Beitrag PayPal-Panne: Die neue Abmahn-Falle für Online-Händler
Ich verkaufe Elektronik aus Restbestände, teilweise gebraucht, als Sammlerstücke, ohne Garantie, aber geprüft. Da kann ich selbstverständlich keine PAYPAL bezahlung hinnehmen. Sonst kann jeder... » Weiterlesen
Kommentar von Sammelkläger gesucht
zum Beitrag PayPal-Panne: Die neue Abmahn-Falle für Online-Händler
in dem alle Betroffenen ihre Geschichte über die paypal Machenschaften veröffentlichen können. Ferner sind hier schon einige Leute vorhanden, die nun eine Spendensammlung starten,mit diesen Spenden... » Weiterlesen
Kommentar von Powers
zum Beitrag PayPal-Panne: Die neue Abmahn-Falle für Online-Händler
Die Ausführungen sind wirklich sehr laienhaft. Denn man kann es sich NICHT aussuchen ob man Paypal einsetzt oder nicht. Und die Formulierung "... wenn der VK unbedingt das Format des Shopverkaufs... » Weiterlesen
Kommentar von Powers
zum Beitrag PayPal-Panne: Die neue Abmahn-Falle für Online-Händler
Die Argumentation ist ein Widerspruch in sich selbst. Zwar ist jeder Händler Verwender der Formel, diese muss aber zwangsweise verwendet werden, da Ebay die Verwendung von Paypal als gewerblicher... » Weiterlesen
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