AG Augburg: Verurteilung wegen virtuellem „Diebstahl“ von Ausrüstungsgegenständen in einem Online-Rollenspiel

von RA Jan Lennart Müller, 06.12.2010, 19:02 Uhr
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Das Amtgericht Augsburg hatte am 20.10.2010 einen Jugendlichen wegen Veränderung von Daten ( § 303a StGB) verurteilt. Der Jugendliche hatte zwei Online-Rollenspieler des Spiels Metin 2 dazu veranlasst, ihm die Passwörter für den Zugang zu den virtuellen Avataren zu verraten. Anstatt aber wie versprochen die Avatare mit hochwertigen Ausrüstungsgegenständen zu versehen, entwendete der Verurteilte sämtliches Rüstzeug der Avatare, die zuvor von den zwei Geschädigten für teures Geld eingekauft worden sind. Die entwendeten Rüstungsgegenstände bot der Verurteilte im Folgenden auf eBay und in Foren zum Kauf an.

Die Tat konnte nach dem AG Augsburg nicht als Diebstahl behandelt werden, da es den Online-Rüstungsgegenstände an der strafrechtlichen Eigenschaft einer körperlichen Sache mangelte. Jedoch wurde der Jugendliche wegen Datenveränderung zu 80 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und einer Geldzahlung von 1.000,- Euro verurteilt.

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