Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Österreichisches E-Commerce Recht: Kein Benutzungsentgelt für den Gebrauch der Widerrufsware

04.11.2015, 19:56 Uhr | Lesezeit: 2 min
Österreichisches E-Commerce Recht: Kein Benutzungsentgelt für den Gebrauch der Widerrufsware

Es wird in Internetforen mit Verweis auf die österreichische Rechtsprechung nach wie vor die Meinung vertreten, dass ein Onlinehändler in Österreich im Widerrufsfall neben möglichem Wertersatz auch ein Benutzungsentgelt für den Gebrauch der Widerrufsware verlangen kann. Diese Rechtsmeinung ist überholt. AGB für den Vertrieb von Waren in Österreich, die im Widerrufsfall eine Klausel zum Benutzungsentgelt enthalten, müssen als rechtswidrig angesehen werden.

Der oberste österreichische Gerichtshof (OGH) hatte zwar mit Urteil vom 27.9.2005 entschieden, dass dem Unternehmer bei erfolgtem Widerruf des Verbrauchers neben der Entschädigung bei Wertverlust der Ware ein angemessenes Benutzungsentgelt für den Gebrauch der Ware zusteht (OHG Urteil vom 27.9. 2005 – I Ob 110/05s -). Dieses Urteil beruhte auf § 5g Abs. 1 Z2 österreichisches Konsumentenschutzgesetz a.F. Im zu entscheidenden Fall ging es um einen Flachbildmonitor zum Preis von 2.179 Euro. Der Kaufvertrag wurde widerrufen, der Flachbildmonitor aber bis zur Rückgabe weiterhin benutzt. Der Unternehmer konnte hier ein Benutzungsentgelt für den Gebrauch des Monitors geltend machen.

Dieses Urteil hat heute keine Gültigkeit mehr.

§ 5g österreichisches Konsumentenschutzgesetz, auf den sich das Gericht beruft, wurde durch das österreichische Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Mai 2014 aufgehoben. Der Ministerialentwurf zum österreichischen Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz stellt mit Verweis auf Art. 14 Abs.5 Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 klar, dass der Onlinehändler von dem Verbraucher bei Widerruf (oder Rücktritt nach österreichischer Gesetzessprache) zwar möglicherweise Wertersatz für die Wertminderung der Widerrufsware aber kein Benutzungsentgelt verlangen kann.

Ministerialentwurf zu österreichischem Umsetzungsgesetz:

6. Durch Abs. 5 wird die Richtlinienregelung in Artikel 14 Abs. 5 in das österreichische Recht transponiert, wonach der Verbraucher aufgrund der Ausübung seines Widerrufsrechts – mit Ausnahme der in der Richtlinie explizit vorgesehenen Zahlungspflichten des Verbrauchers für diesen Fall – „nicht in Anspruch genommen werden“ kann. Das bedeutet unter anderem auch, dass der Unternehmer im Fall eines Rücktritts des Verbrauchers von diesem zwar möglicherweise Wertersatz nach Abs. 4, aber kein Benützungsentgelt für den Gebrauch der Sache fordern kann, wie das noch im bisherigen § 5g Abs. 1 Z 2 KSchG vorgesehen war und wie das auch in Zukunft noch für Haustürgeschäfte nach § 3 KSchG und den Rücktrittsfall des § 3a KSchG weiterhin in § 4 Abs. 1 Z 2 KSchG angeordnet ist (vgl. Lurger in P. Bydlinski/Lurger, Die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher, 53 [80] mwN).

AGB-Bestimmungen, die für den Vertrieb von Waren in Österreich ein derartiges Benutzungsentgelt vorsehen, sind seit in Krafttreten des österreichischen Umsetzungsgesetzes rechtswidrig, da sie gegen zwingendes österreichisches Verbraucherrecht verstoßen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
(23.01.2023, 13:26 Uhr)
Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
Frage des Tages: Kann ich die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auch als Händler mit Sitz in Österreich nutzen?
(02.06.2022, 14:56 Uhr)
Frage des Tages: Kann ich die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auch als Händler mit Sitz in Österreich nutzen?
Verpackungen für Österreich lizenzieren
(14.12.2021, 13:38 Uhr)
Verpackungen für Österreich lizenzieren
Gastbeitrag: Verpackungslizenzierung in Österreich – verpflichtend auch für Online-Händler!
(02.09.2020, 16:10 Uhr)
Gastbeitrag: Verpackungslizenzierung in Österreich – verpflichtend auch für Online-Händler!
Verbraucherinformationen im Onlinehandel in Österreich: Von Händlern und Hellsehern
(05.10.2018, 08:51 Uhr)
Verbraucherinformationen im Onlinehandel in Österreich: Von Händlern und Hellsehern
IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte AGB für Online-Händler bereit, die Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreiben
(26.06.2018, 09:34 Uhr)
IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte AGB für Online-Händler bereit, die Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreiben
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei