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Da sich Händler und Privatpersonen immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter Email-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll der aktuelle Leitfaden der IT-Recht Kanzlei wichtige wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen an eine zulässige Email-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. die Produktempfehlung mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen. Dass mit diesem Thema nicht sorglos umzugehen ist, machen die im Anschluss dargestellten Rechtsfolgen bei einem Verstoß und die zu erwartenden Streitwerte deutlich.
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Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
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