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Seit 22.05.2008 gelten neue Regelungen im Zusammenhang mit Bewertungen bei eBay. Der Plattformbetreiber wollte durch die Änderungen die Aussagekraft und Transparenz des Bewertungssystems wieder stärken. Die IT-Recht Kanzlei hat die neuen Regelungen zum Bewertungssystem genauer unter die Lupe genommen.
eBay hatte nach eigener Aussage über die letzten Jahre festgestellt, dass viele Käufer aus Angst vor Rachebewertungen Verkäufer bei schlechten Erfahrungen nicht ehrlich bewertet haben. Das habe laut eBay die Aussagekraft und Transparenz des Bewertungssystems geschwächt, weil sich diese negativen Erfahrungen nicht in den Verkäuferbewertungen widergespiegelt hätten. Um diesen Missstand zu beseitigen hat der Plattformbetreiber nun einige Änderungen an seinem Bewertungssystem vorgenommen.
Die Änderungen im Überblick:
Einen detaillierten Überblick über die einzelnen Änderungen mit entsprechender Begründung gibt eBay unter http://pages.ebay.de/help/feedback/feedback-changes.html.
eBay schützt seine Verkäufer im Rahmen der Änderungen nach eigenem Bekunden wie folgt vor ungerechtfertigten negativen oder neutralen Bewertungen:
a. Käufer, die Verkäufer mit negativen oder neutralen Bewertungen erpressen, müssen mit stärkeren Konsequenzen rechnen:
b. Käufer müssen vor der Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung bestätigen, dass die Wartezeit auf den Artikel ausreichend war:
c. eBay erweitert die Funktion „Käuferkreis einschränken“ und „Liste gesperrter Bieter/Käufer“:
d. Alle abgegebenen negative oder neutrale Bewertungen von Käufern, die nicht auf einen nicht bezahlten Artikel reagieren, werden gelöscht:
e. Abgegebene negative oder neutrale Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden gelöscht:
f. PowerSeller, die länger als 12 Monate angemeldet sind, können frühestens 7 Tage nach Angebotsende negativ oder neutral bewertet werden:
g. Verkäufer können zukünftig Probleme mit Käufern schneller und einfacher melden:
Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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5 Kommentare
Kommentar von rethorn
zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?
Hallo. Andersherum find eich im Internet so gut wie keine Ratschläge, wenn der Verkäufer droht und nicht der Käufer. Mein Freund hat von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel( 1,99 Euro + 2,90... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?
so langsam stinkt mir das verkaufen bei ebay. das kaufen macht mehr spass, da kann ich nach lust und laune und nach freiem willen "negativ" bewerten. der verkäufer hat eh keine chance, was dagegen zu... » Weiterlesen
Kommentar von itp-sued
zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?
Mit der Ation hat Ebay den Braten nur gedreht aber nicht wirklich geändert. Eingeführt wurde es um den Käufer vor Betrügern zu schützen. Wer beschützt uns jetzt vor den übereifrigen... » Weiterlesen
Kommentar von M. H.
zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?
Ich habe eine ungerechtfertigte negative Bewertung bekommen, dies habe ich ebay auch gemeldet. Nach meiner Recherche hat der Käufer zwei Accounts (gleiche Kontonummer, gleiche Bankleitahl) nur der... » Weiterlesen
Kommentar von Günter Varga
zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?
Sehr informativ, der Bericht zeigt die Unzulänglichkeiten seitens ebay bezüglich des Bewertungssystems. Dabei könnte das größte Problem - der vorschnell/ungerechtfertigt abgegebenen Bewertungen -... » Weiterlesen
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