Seit 22.05.2008 gelten neue Regelungen im Zusammenhang mit Bewertungen bei eBay. Der Plattformbetreiber wollte durch die Änderungen die Aussagekraft und Transparenz des Bewertungssystems wieder stärken. Die IT-Recht Kanzlei hat die neuen Regelungen zum Bewertungssystem genauer unter die Lupe genommen.

1. Überblick über die Änderungen am Bewertungssystem

eBay hatte nach eigener Aussage über die letzten Jahre festgestellt, dass viele Käufer aus Angst vor Rachebewertungen Verkäufer bei schlechten Erfahrungen nicht ehrlich bewertet haben. Das habe laut eBay die Aussagekraft und Transparenz des Bewertungssystems geschwächt, weil sich diese negativen Erfahrungen nicht in den Verkäuferbewertungen widergespiegelt hätten. Um diesen Missstand zu beseitigen hat der Plattformbetreiber nun einige Änderungen an seinem Bewertungssystem vorgenommen.
Die Änderungen im Überblick:

  • Verkäufer können Käufer zukünftig nur noch positiv bewerten. Für Verkäufer ist die Abgabe einer Bewertung auch weiterhin wichtig und sinnvoll, da sie ein unverzichtbares Dankeschön an jeden Käufer darstellt, der seinen gekauften Artikel pünktlich bezahlt und sich dem Verkäufer gegenüber fair verhalten hat.
  • Wiederholte Bewertungen durch einen Handelspartner werden mehrfach gezählt, wenn sie in verschiedenen Kalenderwochen erfolgen. Dies greift bereits seit einigen Wochen für laufende Transaktionen. Ab 22. Mai werden nun solche Mehrfachbewertungen auch rückwirkend gezählt. Hierdurch wird sich die Anzahl der Bewertungen bei vielen Mitgliedern erhöhen.
  • Negative oder neutrale Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden gelöscht.
  • Negative und neutrale Bewertungen werden im Bewertungsprofil des Verkäufers gelöscht, wenn der Käufer nicht auf eine gemeldete Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels reagiert.
  • Der Zeitraum, in dem eine Bewertung abgegeben werden kann, wird geändert: eine Bewertungsabgabe wird nun bis zu 60 Tage (statt bisher 90 Tage) nach der Transaktion möglich sein.
  • Das Bewertungsprofil basiert zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten. Die Bewertungspunkte werden weiterhin ab der Erstanmeldung eines Mitgliedskontos gezählt, während der Prozentsatz positiver Bewertungen sich zukünftig nur noch auf die jüngere Vergangenheit bezieht
  • Bei der Berechnung des Anteils an positiven Bewertungen werden alle erhaltenen Bewertungen einbezogen - also neben den negativen und positiven auch die neutralen Bewertungen.
  • PowerSeller, die länger als 12 Monate bei eBay angemeldet sind, können frühestens 7 Tage nach Angebotsende negativ oder neutral bewertet werden.
  • Der Prozess zur einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen wird mit der Einführung der Neuerungen abgeschaltet.

Einen detaillierten Überblick über die einzelnen Änderungen mit entsprechender Begründung gibt eBay unter http://pages.ebay.de/help/feedback/feedback-changes.html.

2. Schutz vor unberechtigten Bewertungen

eBay schützt seine Verkäufer im Rahmen der Änderungen nach eigenem Bekunden wie folgt vor ungerechtfertigten negativen oder neutralen Bewertungen:

a. Käufer, die Verkäufer mit negativen oder neutralen Bewertungen erpressen, müssen mit stärkeren Konsequenzen rechnen:

  • Gegen Käufer, die versuchen, Verkäufer mit neutralen oder negativen Bewertungen zu erpressen, wird eBay zukünftig verstärkt vorgehen. Falls eBay einen Verstoß feststellt, wird das im Mitgliedskonto des Käufers vermerkt.
  • Außerdem verbessert eBay die Möglichkeiten für Verkäufer, Probleme mit Käufern zu melden: Ab dem 27. Mai stellt eBay seinen Verkäufern dafür eine spezielle Seite in der eBay-Hilfe zur Verfügung.

b. Käufer müssen vor der Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung bestätigen, dass die Wartezeit auf den Artikel ausreichend war:

  • Bei der Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung müssen Käufer künftig bestätigen, dass eine ausreichende Wartezeit auf die Lieferung der Ware verstrichen ist und dass sie bereits versucht haben, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um den Status der Lieferung zu klären.
  • Für internationale Transaktionen blendet eBay bei der Bewertungsabgabe für Käufer zusätzliche Hinweise ein, die darauf verweisen, dass längere Lieferzeiten unvermeidbar sind.

c. eBay erweitert die Funktion „Käuferkreis einschränken“ und „Liste gesperrter Bieter/Käufer“:

  • eBay erweitert die Funktionen „Käuferkreis einschränken“ und „Liste gesperrter Bieter/Käufer“ um neue Möglichkeiten: Ab dem 22. Mai können Verkäufer Käufer ausschließen, die wegen zu vieler Verstöße gegen eBay-Grundsätze gemeldet wurden oder die bereits in der Vergangenheit mehrfach Artikel nicht bezahlt haben.
  • Zusätzlich können Verkäufer ab dann ihrer Liste gesperrter Käufer bis zu 5000 Mitglieder (statt wie bisher 1000) hinzufügen.

d. Alle abgegebenen negative oder neutrale Bewertungen von Käufern, die nicht auf einen nicht bezahlten Artikel reagieren, werden gelöscht:

- eBay entfernt zukünftig die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung eines nicht bezahlten Artikels nicht reagiert. Diese Bewertungen zählen so nicht mehr auf den Bewertungspunktestand des Verkäufers ein. Das setzt allerdings voraus, dass Verkäufer eBay einen nicht bezahlten Artikel melden.

e. Abgegebene negative oder neutrale Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden gelöscht:

- Zukünftig entfernt eBay auch alle abgegebenen negativen und neutralen Bewertungen rückwirkend, wenn Mitglieder wegen nicht bezahlter Artikel oder anderer Verstöße gesperrt wurden. Diese Bewertungen werden dauerhaft gelöscht, auch wenn das Mitglied wieder zum Handel zugelassen werden sollte.

f. PowerSeller, die länger als 12 Monate angemeldet sind, können frühestens 7 Tage nach Angebotsende negativ oder neutral bewertet werden:

- Ab dem 22. Mai können Käufer PowerSeller, die länger als 12 Monate bei eBay angemeldet sind, frühestens 7 Tage nach Angebotsende negativ oder neutral bewerten.

g. Verkäufer können zukünftig Probleme mit Käufern schneller und einfacher melden:

- Käufer die gegen eBay-Grundsätze verstoßen und das Bewertungssystem missbrauchen, können künftig schneller und einfacher gemeldet werden. Dafür stellt eBay seinen Verkäufern ab dem 22. Mai eine spezielle Seite in der eBay-Hilfe zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Arndt Joachim Nagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

a.nagel@it-recht-kanzlei.de

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Leser-Kommentare

6 Kommentare | Alle Kommentare ansehen

keine negativbewertung ?

02.07.2012, 23:58 Uhr

Kommentar von rollmops zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

das bewertungssystem taugt so nichts, sinnlos und überflüssig. mir liegt daran, anderen verkäufern mitzuteilen, welche erfahrungen ich gemacht habe. beispielsweise nach terminvereinbarung an zwei... » Weiterlesen

Vom Verkäufer zur Rücknahme genötigt

04.12.2010, 13:45 Uhr

Kommentar von rethorn zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Hallo. Andersherum find eich im Internet so gut wie keine Ratschläge, wenn der Verkäufer droht und nicht der Käufer. Mein Freund hat von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel( 1,99 Euro + 2,90... » Weiterlesen

Ohne Titel

27.03.2010, 18:30 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

so langsam stinkt mir das verkaufen bei ebay. das kaufen macht mehr spass, da kann ich nach lust und laune und nach freiem willen "negativ" bewerten. der verkäufer hat eh keine chance, was dagegen zu... » Weiterlesen

Bewertungssystem nur für Berufsebayer

10.12.2009, 18:07 Uhr

Kommentar von itp-sued zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Mit der Ation hat Ebay den Braten nur gedreht aber nicht wirklich geändert. Eingeführt wurde es um den Käufer vor Betrügern zu schützen. Wer beschützt uns jetzt vor den übereifrigen... » Weiterlesen

ebay - Grundsätze sind verankert, aber anscheinend gelten diese nicht bzw. sind unwirksam.

04.03.2009, 00:00 Uhr

Kommentar von M. H. zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Ich habe eine ungerechtfertigte negative Bewertung bekommen, dies habe ich ebay auch gemeldet. Nach meiner Recherche hat der Käufer zwei Accounts (gleiche Kontonummer, gleiche Bankleitahl) nur der... » Weiterlesen

wäre das vielleicht die Lösung ?

28.08.2008, 12:13 Uhr

Kommentar von Günter Varga zum Beitrag Neues Bewertungssystem bei eBay – Was gilt nun bei negativen Bewertungen?

Sehr informativ, der Bericht zeigt die Unzulänglichkeiten seitens ebay bezüglich des Bewertungssystems. Dabei könnte das größte Problem - der vorschnell/ungerechtfertigt abgegebenen Bewertungen -... » Weiterlesen

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