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Gehen Sie auf Nummer sicher: Die neue "Widerrufsbelehrung für den Vertrieb von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr" der IT-Recht Kanzlei München trägt zu einem rechtssicheren Verkauf von Waren über diverse Plattformen wie eBay, Amazon, eigener Online-Shop, Yatego, Kauflux, ZVAB Hood etc. bei.
Schnell: Direkt nach Zahlungseingang verfügbar!
Schutz: Reduziert das Abmahnrisiko beim Verkauf von Waren über das Internet!
Einfach umzusetzen: Im Lieferumfang enthalten sind Handlungsanleitungen und Kommentierungen
Aktuell: Entspricht geltender Rechtslage ab 11.06.2010
Die Widerrufsbelehrung berücksichtigt die gesetzlichen Anforderungen beim Verkauf von Waren über das Internet ab dem 11.06.2010.
Die Widerrufsbelehrung darf nur im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr über Warenlieferungen verwendet werden. Sie kann daher von Unternehmern, die über das Internet Waren an Verbraucher vertreiben, verwendet werden, unabhängig davon, ob der Unternehmer sich hierzu eines eigenen Online-Shops oder einer Handelsplattform wie etwa eBay, Amazon oder Yatego bedient. Dagegen ist diese Widerrufsbelehrung nicht für Verträge über Dienstleistungen (zu denen etwa Miet-, Werk-, Geschäftsbesorgungs-, Makler-, Partnerschaftsvermittlungs- oder Reisevermittlungsverträge zählen) verwendbar.
Die Muster-Vorlage „Neue Widerrufsbelehrung für den Vertrieb von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr“ ist ab sofort im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei erhältlich.
Darüber hinaus ist die neue Widerrufsbelehrung ab sofort auch in folgenden Dokumentenpaketen zusätzlich im Lieferumfang enthalten:
Starterpaket eBay Handel
AGB und Widerrufsbelehrung für ebay
AGB Pro und Widerrufsbelehrung für eBay
eBay und Amazon Kombi Basic
eBay und Online Shop Kombi Basic
eBay und Yatego Kombi Basic
eBay, Online-Shop und Amazon Kombi Basic
eBay, Online-Shop und Yatego Kombi Basic
eBay und Amazon Kombi Pro
eBay und Online Shop Kombi Pro
eBay und Yatego Kombi Pro
eBay, Online-Shop und Amazon Kombi Pro
eBay, Online-Shop und Yatego Kombi Pro
1. Frage: Ab wann muss ich das neue Muster für die Widerrufsbelehrung einsetzen?
Antwort: Das neue Muster muss ab dem 11.06.2010 (0.00 Uhr!) eingesetzt werden.
2. Frage: Darf das neue Muster schon vor dem 11.06.2010 eingesetzt werden?
Anwort: Nein! Davor darf das neue Muster keinesfalls eingesetzt werden.
3. Frage: Darf ich nach dem 11.06.2010, 0.00 Uhr noch das vor diesem Termin gültige Muster zur Widerrufsbelehrung verwenden?
Antwort: Nein! Das alte Muster darf ab dem 11.06.2010 nicht mehr verwendet werden.
4. Frage: Gibt es eine gesetzliche Übergangsfrist?
Antwort: Nein! Der Gesetzgeber sieht keine Übergangsfrist vor. Insbesondere müssen auch eBay-Anbieter dafür Sorge tragen, dass alle Angebote ab dem 11.06.2010, 0.00 Uhr entsprechend angepasst sind.
5. Frage: Gilt ab dem 11.06.2010 auch für Verträge, die über eBay geschlossen werden ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Antwort: Ja, unter der Voraussetzung dass die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss etwa durch die Übermittlung per Email, Computerfax oder Telefax mitgeteilt wird. Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt zur Wahrung der Unverzüglichkeit, die Widerrufsbelehrung generell in die Erstkontakt-Email, die unmittelbar nach Abschluss der Bestellung versandt wird, aufzunehmen.
6. Frage: Unterscheidet sich die im Internet darzustellende Widerrufsbelehrung von der dem Verbraucher nach seiner Bestellung per Email, Computerfax oder Telefax zu übermittelnden Widerrufsbelehrung?
Antwort: Nein! Der Gesetzgeber sieht insoweit keine Differenzierung für das Muster vor. Der Händler muss dem Verbraucher daher die gleiche Widerrufsbelehrung per Email, Computerfax oder Telefax übermitteln, die er im Internet darstellt.
7. Frage: Wird das neue Muster der Widerrufsbelehrung denn nun dauerhaft Bestand haben oder zeichnen sich bereits weitere Änderungen des Musters ab?
Antwort: Wie lange das neue Muster tatsächlich Bestand haben wird bleibt abzuwarten. Es zeichnet sich aber schon jetzt ab, dass das neue Muster wegen einer Entscheidung des EuGH vom 03.09.2009 im Hinblick auf die Wertersatzproblematik bald schon wieder geändert werden muss. Diese Entscheidung wurde vom Gesetzgeber beim Entwurf des neuen Musters noch nicht berücksichtigt. Wann mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu dieser Problematik zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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2 Kommentare
Kommentar von First-Web.de
zum Beitrag Jetzt im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei: Die neue, ab 11.06.10 gültige Widerrufsbelehrung
Das ist ja wieder mal ein gefundenes Festfressen für abmahnsüchtige Anwälte. Wie bitte schön soll das bei eBay in der Praxis umzusetzen sein. Alle Auktionen müßen spätstens zum 11.06.10... » Weiterlesen
Kommentar von Klaus
zum Beitrag Jetzt im Dokumentenportal der IT-Recht Kanzlei: Die neue, ab 11.06.10 gültige Widerrufsbelehrung
Ich werde mir die Widerrufsbelehrung im Shop kaufen. Ich bin froh, dass die IT-Recht Kanzlei so auf Zack ist :-) Muss ich die AGB auch irgendwo ändern ? Ist das nachstehende gültig am... » Weiterlesen
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