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Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben die Mitgliedstaaten am 30. und 31. März 2009 in Brüssel drei neue Regelungen zur verpflichtenden Angabe des Energieverbrauchs bei Haushaltsgeräten angenommen. Damit werden die bereits bestehenden Kennzeichnungsregelungen für Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie für Haushaltswaschmaschinen aktualisiert und erstmalig Kennzeichnungsverpflichtungen für TV-Geräte eingeführt.
Die Regelungen sehen einheitlich eine neue Form der Gestaltung des Kennzeichens vor. Den Effizienzfortschritten wird zukünftig durch die Aufnahme neuer Effizienzklassen Rechnung getragen. Dieses Modell berücksichtigt die Interessen der Verbraucher, da wesentliche Elemente des bisherigen Kennzeichens übernommen werden. Zudem wird mit der sukzessiven Einführung neuer Energieeffizienzklassen der Effizienzfortschritt auch darstellbar. Die neue Kennzeichnung vermeidet zugleich eine Entwertung bereits im Markt befindlicher Geräte und schafft eine dauerhafte Zuordnung zu den Effizienzklassen. Dies soll der Transparenz und Übersichtlichkeit im Markt dienen.
Hinweis: Die Zustimmung des Europäischen Parlaments steht noch aus.
Quelle: PM des BMJ
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