Neues Muster der GDD: Zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG
von
RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 19.11.2009, 17:49 Uhr
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hat eine Mustervereinbarung sowie erste praxisorientierte Erläuterungen zur Neuregelung der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG erarbeitet.
Das Muster ist hier veröffentlicht.
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