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Versicherungspflicht für Modellflieger: Hinweispflicht für Online-Händler

28.04.2010, 14:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
von Mag. iur Christoph Engel
Versicherungspflicht für Modellflieger: Hinweispflicht für Online-Händler

Wissenswert im Handel und Umgang mit Modellflugzeugen: Alle Modellflieger haben vor dem Start unter freiem Himmel eine besondere Haftpflichtversicherung abzuschließen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht des Modells. Interessant ist in dem Zusammenhang auch die entsprechende Hinweispflicht, die Online-Händler trifft.

Überblick

  • Modellflug und Luftverkehrsrecht
  • Versicherungspflicht für Modellpiloten
  • Interessant auch für Händler
  • Kommentar
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Modellflug und Luftverkehrsrecht

Modellflieger haben sich am Boden und in der Luft vielleicht nicht mit applaudierenden Passagieren oder unaussprechlichen Vulkanen („Eyjafjallajökull“) herumzuschlagen – was ihnen definitiv nicht erspart bleibt, ist ein kurzes Studium des Luftverkehrsrechts. Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 2 Nr. 9 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ausdrücklich festgesetzt, dass Flugmodelle „Luftfahrzeuge“ sind; dementsprechend unterliegt ihr Betrieb unter freiem Himmel besonderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem bereits genannten LuftVG sowie der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO).

Versicherungspflicht für Modellpiloten

Dementsprechend gilt für alle Modellpiloten auch der Haftungsgrundsatz nach § 33 Abs. 1 LuftVG sowie die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Diese Pflicht gilt – um es gleich klarzustellen – für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden sollen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht. Sämtliche Ausnahmen, die früher noch für den Modellflug galten, wurden im Jahr 2005 gestrichen!

Die Versicherungssumme bestimmt sich nach § 102 Abs. 2 LuftVZO i.V.m. § 37 Abs. 1 lit. a) LuftVG und beträgt derzeit 750.000,- XDR*.

Interessant auch für Händler

Auch für Händler, die Flugmodelle vertreiben, erlangt diese Regelung eine gewisse Bedeutung, wenn man sie einmal mit § 5a Abs. 1 UWG querliest: Demnach kann es – je nach Umständen – eine unlautere geschäftliche Handlung darstellen, wenn dem Kunden ein Umstand verschwiegen wird, der seine Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann. Da die für den Modellflieger obligatorische Haftpflichtversicherung natürlich mit Folgekosten verbunden ist, wird die Kenntnis oder Unkenntnis dieser Regelung wohl tatsächlich eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung spielen. Der Kunde sollte daher im Onlineshop deutlich auf seine Versicherungspflicht hingewiesen werden.

Kommentar

Ob ein Fluggerät nun vier Kilogramm oder vierzig Tonnen wiegt, macht aus gesetzgeberischer Sicht also keinen großen Unterschied – der rein physikalische Unterschied, der spätestens beim Einschlag des Luftfahrzeugs im Nachbarhaus deutlich wird, wird hier mit Absicht nur eingeschränkt berücksichtigt. Schließlich ist ein Flugmodell auch ungleich schwerer zu beherrschen als z.B. ein Modellauto und es zielt im Gegensatz zu letzterem auch nicht auf die Füße, sondern den Kopf des Zuschauers. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist hier also nicht nur vorgeschrieben, sondern durchaus auch sinnvoll.

Für den Onlinehändler ist es ratsam, seine Kunden hierüber aufzuklären – erstens, weil der Kunde sonst unnötig verägert werden könnte, und zweitens, weil der fehlende Hinweis Abmahn-Sportler auf den Plan rufen könnte

*) XDR: Sonderwährung des IWF („Special Drawing Right“); Umrechnungskurs (23.04.2010): 1 XDR = 1,136 EUR

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Bildquelle:
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3 Kommentare

T
Tobias Claren 29.08.2017, 17:21 Uhr
Erst 5Kg, jetzt 0 Gramm, Deutsche Extreme. 14Gr-Drohne genau so teuer wie 1Kg-Drohne 0_o
Was kostet die billigste reine Drohnenversicherung?
Eine normale Haftpflicht INKL. Drohnenversicherung gibt es ab 45 Euro pro Jahr...
Aber geht es ohne normale Haftpflicht billiger?

Vorher 5000gr, jetzt 0gr, immer solche Extreme 0_o...?
Es gibt Drohnen von 14gr, und die Nutzer müssen die gleichen Versicherungskosten zahlen, so ein Schwachsinn...

Was fällt beim aktuellen Gesetz nicht darunter?
Haben die den Text "dicht" gemacht, oder gibt es irgendwelche technischen Lücken?
Stehen da sogar Luftschiffe und Ballone drin?
Und was genau ist "unbemannt"? Denn wenn ich etwas an einer Leine oder einem "Stab" führe, ist es ein Objekt (Balllon mit Schnur), und damit "bemannt"... Oder nicht?

Denn dann wäre es illegal, wenn ein Kind ein mit Helium gefüllten Luftballon an einer Schnur hällt...
Wenn das dem Gesetz nach so ist, würde Ich persönlich alles dafür machen, dass das auch durchgesetzt wird.
Wenn nicht, dann kann Ich auch einen Ballon nehmen der groß genug ist, Heilum oder Wasserstoff (dagegen gibt es kein Gesetz dass hier greift) einfüllen, Kamera dran, und an einer Schnur steigen lassen und führen.
Naja, wenn Ich mir einen Teleskopmast beschaffe, und damit hantiere, kann der auch jemand auf dem Kopf fallen.
Aber den muss Ich nicht versichern...
Ich hoffe dass es einen "Brain-Drain" aus Deutschland heraus ins Ausland gibt...
Z.B. Medizinstudenten die gleich nach dem Studium oder Assistenzarzt-Zeit Deutschland verlassen.
Wenn dann zugleich noch die Opfer des bildungsgleichgültigen Staates und ihrer Eltern (*) hier bleiben, ALG2 beziehen, perfekt.
Man muss das BRD wie ein Geschwür aushungern...

* Ich schätze, 80+% der Deutschen Eltern sind Asoziale, weil sie nicht alles menschenmögliche tun dass ihre Kinder
ab der Geburt mindestens Deutsch UND Englisch (laut Experten sind bis 6 Sprachen als Muttersprache bei JEDEM möglich!) lernt, Mathe, Lesen, Schreiben...
Und wenn die Eltern dass nicht mit der eigenen Bildung schaffen (zuhause Zusatzunerricht, wogegen der Schulunterricht ein Witz wäre), dann müssten sie die Bildung kaufen. Also auch 500, 1000, 1500 nur für ein Kind pro Monat selbst zahlen.
Wenn nötig durch 10, 12, 14h pro Tag beide Erwachsene, billigstmögliche kleine Wohnung, nie verreisen, kein "ausgehen" etc..
Google-Suche: Amy Chua
Sie hatte das Glück nicht die erste Generation zu sein die sich für die Bildung ihrer Tochter so abschuften zu müssen, als Juraprofessorin in Yale zahlt die das nebenbei.
In Deutschland zahlen Eltern 3000 Euro pro Monat pro Kind für einen Monat Elite-Internat wie z.B. in Salem...!

Und was ist mit den Schulen die eine Digitalkamera in einem Ballon bis auf evtl. zigtausend Meter haben steigen lassen?
Das muss doch absolut verboten sein...
Strafanzeige erstatten bei nächsten und bei noch nicht verjährten Fällen.
Auch hier dient die Anzeige dazu die Öffentlichkeit in Empörungsstimmung zu bringen.
Will man gegen die GEMA schießen zeigt man Kindergärten, Schulen etc. wegen dem singen von Liedern bei der GEMA an.
Und Ja, da man damit einen höheren guten Zweck verfolgt, ist das moralisch OK.
R
Ramrod 30.04.2010, 10:09 Uhr
1
Es geht ja nicht um das Gewicht sondern das was ein Modellflieger bzw. Modellhubschrauber anrichten könnte.
Z.B. kann er einem Zuschauer direkt in die Fratze fliegen und den fürchterlich entstellen und dann ist es schon ratsam eine Versicherung für solche Schäden zu haben.
Oder auch in ein Auto fliegen und dort Schaden anrichten.

Aber warum sollte soetwas nicht eigentlich auch schon die normale Privathaftpflicht abdecken?
J
Jörg Sunkel 29.04.2010, 16:14 Uhr
Ohne Titel
Hallo,
könnte man den Begriff "Modellflieger" mal genauer definieren !
Es kann doch wohl nicht sein, daß die infrarotgesteuerten Modellhubschrauber z.b. von Silverlit, die nur ein paar Gramm wiegen, auch unter diese Regelung fallen.
Dann dürften auch keine Papierschwalben mehr im Aussenbereich gestartet werden ???!!!!
Wenn das wirklich so wäre: Armes Deutschland !!!!

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