Nach dem EuGH - Urteil (Urteil vom 23.03.2010, Az.: C.236/08) zur Google-Adwords Werbung hatten sich nun die ersten deutschen Gerichte mit der Thematik auseinanderzusetzen und die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts mehr oder minder umzusetzen. Hierzu hat Rechtsanwalt F. Barth einen Beitrag in der Fachzeitschrift Mutlimedia und Recht (MMR 5/2011) veröffentlicht.
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