Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Kalter Kaffee: Die Wortfolge „Kaffeerösterei Freiburg“ ist nicht eintragungsfähig

22.11.2010, 11:45 Uhr | Lesezeit: 2 min
Kalter Kaffee: Die Wortfolge „Kaffeerösterei Freiburg“ ist nicht eintragungsfähig

Das Bundespatentgericht hat (Urteil vom 19.10.2010, Az. 25 W (pat) 200/09) die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes bestätigt und entschieden, dass das Wortzeichen „Kaffeerösterei Freiburg“ als Marke nicht eintragungsfähig ist. Dem Zeichen fehlt es an der Unterscheidungskraft. Darüberhinaus  weist es einen beschreibenden Inhalt auf.

Inhaltsverzeichnis

Fall

Die Anmelderin hat für ihre Kaffeeprodukte die Anmeldung des Zeichens „Kaffeerösterei Freiburg“ beantragt. Das Deutsche Patent- und  Markenamt wies den Antrag zurück. Gegen die Ablehnung legte die Anmelderin die Beschwerde zum Bundespatentgericht ein. Das Bundespatentgericht gab der Beschwerde nicht statt.

Banner Premium Paket

Entscheidung

Nach Ansicht des Gerichts fehlt es dem Zeichen „Kaffeerösterei Freiburg“ an der Unterscheidungskraft. Jedes Zeichen, das als Marke eingetragen werden soll, muss Unterscheidungskraft aufweisen.  Darin liegt die Hauptfunktion einer Marke. Damit soll die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen gewährleistet werden. Der Begriff Kaffeerösterei bezeichnet Betriebe in denen Kaffeeprodukte hergestellt und aufbereitet werden. Es ist allgemein üblich, dass in einer Rösterei auch zumindest in kleinen Mengen Kaffe zum Verkauf angeboten wird. Die Bezeichnung „Kaffeerösterei Freiburg“ wird somit nicht als ein Hinweis auf die Herkunft der Produkte verstanden.

Außerdem weist das Zeichen einen beschreibenden Inhalt auf. Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art oder der Beschaffenheit dienen können. Das Zeichen bezeichnet lediglich den Ort, an dem der Kaffee geröstet werden soll. Es ist nicht geeignet den Bezug zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb herzustellen und die Waren eines Unternehmers von den Waren eines anderen abzugrenzen.

Fazit

Das Wortzeichen „Kaffeerösterei Freiburg“ war im hier zu entscheidenden Fall aus zwei Gründen nicht eintragungsfähig: Es hat an der Unterscheidungskraft gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG gefehlt und das Zeichen hat einen beschreibenden Inhalt gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG aufgewiesen.  Zweck dieser Regelungen ist es, die Produkte, für die die Marke eingetragen werden soll, aus der Anonymität der Angebote herauszuheben und einem bestimmten Unternehmer zuzuordnen. Es sollen nur solche Zeichen als Marken eingetragen werden, die eine hinreichend eigenständige Bedeutung haben.

„Kaffeerösterei Freiburg“ oder andere Wortzeichen wie „Speicherstadt (Az. 24 W (pat) 76/08); „Der perfekte Start zum Wunschgewicht“ (Az. 25 W (pat) 507/10) und „Dynamic“ (Az: 28 W (pat) 83/09) sollen deswegen als Marken nicht eintragungsfähig sein.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© luchschen_shutter - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
(03.01.2024, 08:52 Uhr)
Gefährliches Halbwissen: Die größten Irrtümer in Bezug auf Marken - Teil 2
Was darf’s denn sein: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?
(04.12.2023, 17:14 Uhr)
Was darf’s denn sein: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?
Ungenügend: Kein markenrechtlicher Schutz für unbedeutende grafische Zeichengestaltung!
(08.11.2023, 08:05 Uhr)
Ungenügend: Kein markenrechtlicher Schutz für unbedeutende grafische Zeichengestaltung!
So ein Käse: Der Begriff „Emmentaler“ nicht als Unionsmarke schutzfähig
(24.05.2023, 15:13 Uhr)
So ein Käse: Der Begriff „Emmentaler“ nicht als Unionsmarke schutzfähig
Eintragungshürde: Die Unterscheidungskraft bei Wortzeichen
(22.05.2023, 07:43 Uhr)
Eintragungshürde: Die Unterscheidungskraft bei Wortzeichen
Einfach einzigartig: Zur Unterscheidungskraft bei der Eintragung von Marken!
(22.09.2022, 11:16 Uhr)
Einfach einzigartig: Zur Unterscheidungskraft bei der Eintragung von Marken!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei