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AGB für die Plattform Mädchenflohmarkt: bereits für monatlich 6,90 Euro

12.05.2015, 16:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
AGB für die Plattform Mädchenflohmarkt: bereits für monatlich 6,90 Euro

Der Second-Hand-Markplatz Mädchenflohmarkt.de für Frauenmode hat sich auf den Online-Verkauf von hochwertiger, gebrauchter Kleidung und Accessoires spezialisiert. Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern für dieses Onlineportal angepasste Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) an.

Das Marktsegment für hochwertige gebrauchte Kleidung und Accessoires für Frauen („preloved fashion“) wird in Deutschland auf etwa 70 Milliarden Euro geschätzt. Mehrere Start-up Onlineportale bemühen sich, dieses Marktsegment zu besetzen. Im Jahre 2012 wurde das Online-Portal Mädchenflohmarkt.de in Stuttgart gegründet und hat nach eigenen Angaben etwa 600.000 registrierte (weibliche) Kunden gewonnen, 300.000 Produkte eingestellt und damit eine führende Rolle in diesem Markt in Deutschland eingenommen. Zielgruppe sind Frauen, die ihre hochwertige Second Hand Designermode und Accessoires verkaufen wollen. Käuferinnen haben so die Möglichkeit, über diesen Markplatz günstig Designermoden und Trendmarken zu erwerben. Voraussetzung für den Verkauf und Kauf von Artikeln ist die Mitgliedschaft bei Mädchenflohmarkt.de.

Die Einstellung von Artikeln auf der Plattform Mädchenflohmarkt ist kostenlos. Wenn ein Verkauf stattfindet, fällt eine Verkaufsprovision von 10% an. Wenn dem Anbieter das Einstellen von Artikeln und der Versand zu mühsam sind, kann der sog. Concierge Service in Anspruch genommen und es genügt, dem Onlineportal die Artikel zuzuschicken. In diesem Fall wird beim Verkauf eine Verkaufsprovision von 40% des Verkaufspreises fällig.

Das Onlineportal Mädchenflohmarkt steht auch gewerblichen Anbietern offen. Der gewerbliche Anbieter ist verpflichtet anzugeben, dass er als gewerblicher Verkäufer handelt und er bewirbt sich bei Mädchenflohmarkt.de als sog „Official Shop“ und wird unter diesem Siegel auf der Plattform gekennzeichnet. Es werden nur Händler zugelassen, die hochwertige Secondhand-Markenware wie Designermode und Accessoires für Frauen (keine Neuware oder Outletware) anbieten. Den gewerblichen Händler werden im Übrigen attraktive Konditionen angeboten: Einstellen der Artikel ist kostenlos, eigene Bestimmung der Preise einschließlich von Rabattaktionen, eine Provision von 10% wird erst bei Verkauf fällig. Der gewerbliche Anbieter hat die Möglichkeit, eigene AGB zu verwenden. Diese müssen allerdings an die AGB von Mädchenflohmarkt.de angepasst sein. Die Rechtstexte des gewerblichen Anbieters AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) sowie sein Impressum können auf seiner Artikelseite in unmittelbarer Nachbarschaft zum jeweiligen Angebot platziert werden.

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten an die Plattform Mädchenflohmarkt.de angepasste Rechtstexte an, die bequem über das Mandantenportal konfiguriert werden können.


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