Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

OLG München: Fehlender Hinweis auf Handelsregister nebst Registernummer im Impressum einer Limited ist abmahnbar

19.01.2010, 17:58 Uhr | Lesezeit: 3 min
OLG München: Fehlender Hinweis auf Handelsregister nebst Registernummer im Impressum einer Limited ist abmahnbar

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Impressum" veröffentlicht.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG hat eine Limited (unter anderem) folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: "das Handelsregister, Vereinsregister,..., in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,...". Bei einem Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG handelt es sich - so das OLG München - um das Verschweigen einer wesentlichen und damit wettbewerbsrelevanten Information.

Ein Bagatellfall liege gerade nicht vor. Dies begründete das OLG München (mit Urteil vom 01.10.2009, Az. 29 U 2298/09) wie folgt:

"Geschäftliche Relevanz hat die Verletzung einer Informationspflicht regelmäßig dann, wenn sie "wesentliche" Informationen enthält. "Wesentlich" im Rahmen der richtlinienkonformen Auslegung im Sinne von Art. 7 Abs. 5 der UGP-Richtlinie in Verbindung mit Anhang II sind die im Gemeinschaftsrecht festgelegten Informationsanforderungen in Bezug auf kommerzielle Kommunikation und damit u.a. Art. 5 und 6 der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Aus Art. 5 Abs. 1 d) ergibt sich die Verpflichtung, folgende Informationen leicht, unmittelbar und ständig verfügbar zu machen: "wenn der Diensteanbieter in ein Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist, das Handelsregister, in das der Diensteanbieter eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung..."

Aus Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 UGP-Richtlinie ergibt sich ferner, dass die Richtlinie das Vorenthalten von Informationen nur dann als unlautere Geschäftspraxis ansieht, wenn es sich (1) um eine wesentliche Information handelt und (2) dies den Durchschnittsverbraucher zu einer Entscheidung veranlassen könnte, die er sonst nicht getroffen hätte (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 a Rn. 37, 55).

Das OLG Hamm (MMR, 2008, 469) hat die fehlende Angabe des Handelsregisters und der Registernummer, das OLG Düsseldorf (MMR 2008, 682) die fehlende Information über die Handelsregistereintragung und die Umsatzsteueridentifikationsnummer als Verstoß gegen § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr.1, § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG beurteilt. Es besteht - auch nach Auffassung der Senats - kein Zweifel, dass es sich dabei um "wesentliche" Informationen gehandelt hat, die geschäftlich relevant waren. Bei ausländischen juristischen Personen - wie im vorliegenden Fall - hat der deutsche Verbraucher zudem ein gesteigertes Informationsinteresse im Hinblick auf die Frage, wem gegenüber er ggf. seine Rechte geltend machen muss. Die Verletzung der Informationspflicht durch die Klägerin, die (...) weder angegeben hat, ob sie bei einem englischen oder deutschen Registergericht eingetragen ist, noch eine entsprechende Registernummer angegeben hat, ist daher wesentlich.(...)"

Übrigens: Die Limited drang nicht mit dem Argument durch, dass sie ihre Daten bei eBay hinterlegt habe und es sich um einen Systemfehler auf der Internetplattform handeln müsse.

Klare Absage des OLG München:

(...) Die Tätigkeit von eBay wurde auf die Initiative und den eigenen Wunsch der Klägerin hin ausgelöst, der sie die erforderlichen Daten für die Teilnahme am Internethandel mitgeteilt hat. Die Klägerin haftet für einen etwaigen Wettbewerbsverstoß, der von eBay durch Weglassen von Angaben der Klägerin begangen wurde, daher gem. § 8 Abs. 2 UWG. Nach dieser Vorschrift werden dem Inhaber des Unternehmens Zuwiderhandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten wie eigene Handlungen zugerechnet, weil die arbeitsteilige Organisation seines Unternehmens die Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen soll. Der Unternehmensinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten zugute kommt, soll sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Haftung nicht hinter den von ihm abhängigen Dritten verstecken können (BGH GRUR 2008, 186 - Tz. 22 - Telefonaktion, M.w.N.). Aufgrund der technischen Gegebenheiten im Internetversandhandel bedient sich die Klägerin der Organisationsstrukur der Fa. eBay als Beauftragten, die die technische Abwicklung für sie übernimmt.

Wie sieht ein rechtssicheres Impressum aus? Ganz einfach: Nutzen Sie den kostenlosen Impressumsgenerator der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© WoGi - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OLG Koblenz: Unternehmensblog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot nach § 56 RStV / §20 MStV
(25.11.2021, 12:05 Uhr)
OLG Koblenz: Unternehmensblog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot nach § 56 RStV / §20 MStV
Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
(27.01.2020, 12:34 Uhr)
Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
Musterimpressum für Tierärzte
(20.06.2018, 12:45 Uhr)
Musterimpressum für Tierärzte
LG Frankfurt am Main: Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
(27.11.2013, 07:28 Uhr)
LG Frankfurt am Main: Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
OLG Düsseldorf: Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen
(13.07.2013, 19:20 Uhr)
OLG Düsseldorf: Portalbetreiber müssen die Einhaltung der Impressumspflicht durch die jeweiligen Nutzer sicherstellen
KG Berlin zur Impressumspflicht: Fehlende Nennung der Vertretungsberechtigten ist kein Wettbewerbsverstoß
(22.02.2013, 16:57 Uhr)
KG Berlin zur Impressumspflicht: Fehlende Nennung der Vertretungsberechtigten ist kein Wettbewerbsverstoß
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei