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Das Landgericht Fulda setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 26/10) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
So untersagte das Landgericht Fulda dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen über eBay KFZ-Zubehör anzubieten
Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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1 Kommentar
Kommentar von Rainer Spies
zum Beitrag LG Fulda: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Natürlich ist das eine schöne Bereicherungsmöglichkeit für an sich dünnbrüstige Winkeladvokaten. Hier wird mit unsinnigen Spitzfindigkeiten in den Verfahren eine an sich sinnvolle Einrichtung... » Weiterlesen
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