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Keine Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum genannt / Falsche Belehrung über den Widerrufsfristbeginn / Fehlende vertragliche Regelungen hinsichtlich Rücksendekosten im Falle der Geltendmachung des Widerrufs / fehlende Grundpreisangaben: Alles wettbewerbswidrig, so das LG Bochum. Festgesetzter Streitwert = 15.000 €.
Das Landgericht Bochum untersagte einer Online-Händlerin (Beschluss vom 08.09.2009, Az. I-17 O 106/09) im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Fernsabsatz gegenüber Verbrauchern Auto- Ersatz & Reparaturteile sowie Öle anzubieten und dabei
Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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3 Kommentare
Kommentar von Heinrich
zum Beitrag LG Bochum: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Kapiert! Danke!
Kommentar von IT-Recht Kanzlei
zum Beitrag LG Bochum: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Wir haben den Text fett markiert, auf den es ankommt. Bitte beachten Sie auch die Verlinkung.
Kommentar von Heinrich
zum Beitrag LG Bochum: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn... » Weiterlesen
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