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„Ärzte-Werbung“ ist ein viel diskutiertes Reizthema – und vor allem ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt, von denen die wenigsten der juristischen Realität entsprechen. Um diesen Komplex einmal von allen Seiten zu beleuchten, ein solides Basiswissen zu schaffen und die gröbsten Fehler aufzuzeigen, bietet die IT-Recht Kanzlei München nun das eBook „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“ an.
Der Ärztestand gehört zu den „freien Berufen“ und hat als solcher nach der klassischen Wahrnehmung „auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“ (vgl. § 1 Abs. 2 PartGG).
Mittlerweile werden Ärzte von der Bevölkerung in zunehmendem Maße als reine Dienstleister wahrgenommen – anders als andere Vertreter der „freien Berufe“ (Rechtsanwälte, Architekten, Künstler etc.) unterliegen sie jedoch bezüglich ihres Marketings äußerst restriktiven Regelungen. Immerhin ist ihnen seit einigen Jahren in den Berufsordnungen der Landesärztekammern die „sachliche und berufsbezogene Information“ potenzieller Patienten, z.B. mittels Broschüren oder auf einer Homepage, erlaubt.
Hier gehen die Probleme aber direkt weiter: Haben die meisten Ärzte noch den Inhalt der für sie gültigen Berufsordnung einigermaßen präsent, so ist die Kenntnis weiterführender Bundesgesetze meistens äußerst lückenhaft – was unter Umstanden fatale juristische (und finanzielle) Folgen haben kann. In dem Leitfaden „Ärztliches Werberecht – ein Leitfaden für Mediziner“ werden daher einschlägige Normen, insbesondere das HWG, und die wichtigsten Urteile der jüngeren Rechtsprechung besprochen; am Ende des Leitfadens findet sich außerdem ein aus allen Themenkomplexen zusammengestelltes, übersichtliches Kompendium zur konkreten Gestaltung von Werbemitteln und Online-Auftritten.
Bei der Erstellung einer solchen Online-Präsenz gilt überdies noch zu beachten, dass allein in der rechtssicheren Gestaltung einer „normalen“ kommerziellen Homepage schon dutzende Stolpersteine versteckt sind – und vor allem, dass Konkurrenten und Verbraucherschützer beständig darauf lauern, Verstöße mit einer anwaltlichen Abmahnung zu ahnden. Vor allem bei solchen Unternehmungen sollte daran gedacht werden, dass auch ein Jurist gelegentlich zum Konsiliar für niedergelassene Mediziner taugt.
Sinngemäß sind die Ausführungen dieses eBooks natürlich auch auf Veterinäre, Apotheker, Heilpraktiker, Physiotherapeuten etc. anwendbar.
I. DAS PROBLEM DES ÄRZTLICHEN WERBERECHTS 4
II. EINE KURZE LEKTÜRE DES HWG 5
1. Anwendungsbereich des HWG und Begriffsklärungen 5
2. Werbeverbote für Ärzte 6
3. „Gimmicks“ 9
4. Arzneimittel und Medizinprodukte 9
5. Sanktionen 10
III. TITEL UND BEZEICHNUNGEN 11
1. Problematik 11
2. „Erfundene“ Facharztrichtungen 12
3. Akademische Titel 12
4. Tätigkeitsschwerpunkte 14
IV. DIE PRAXIS 15
1. Die Bezeichnung „Fachpraxis“ 15
2. Was ist eigentlich eine „Klinik“? 17
3. …und was ist ein „Zentrum“? 18
4. Auch interessant: Darf ich den Namen eines früheren Praxisinhabers weiterführen? 19
V. THERAPIEN UND METHODEN 21
1. Fach-fremder Federschmuck 21
2. Ein Risiko mit Nebenwirkungen: „Marktgeschrei“ für Therapieverfahren 22
VI. BILDLICHE DARSTELLUNG AUF DER HOMEPAGE UND IN DEN MEDIEN 25
1. BGH-Rechtsprechung zur bildlichen Ärztewerbung 25
2. Der TV-Arzt: Werbung in Fernsehen und Internet 26
3. Werbewirksame Expertenkommentare 28
VII. INSERATE 30
1. Rubriken: Fach-Zwang oder freie Auswahl? 30
2. Notrufnummern 32
VIII. KOMPENDIUM 34
1. Grundsätze des ärztlichen Werberechts 34
2. Titel & Bezeichnungen 35
3. Die Praxis 35
4. Therapien & Methoden 36
5. Bildliche Werbung & Medien 37
6. Inserate 37
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Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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