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Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Belgien

17.01.2014, 17:02 Uhr | Lesezeit: 4 min
Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Belgien

Auf den ersten Blick scheint Belgien kein attraktiver Markt für deutsche Onlinehändler zu sein. Belgien ist ein kleines Land mit etwa 10 Millionen Einwohnern und schwierig abzudecken auf Grund des Sprachenstreits, der zu einer umständlichen und kostspieligen Doppelsprachigkeit (französisch, flämisch, Deutsch wird nur von einer sehr kleinen Minderheit an der Grenze zu Deutschland gesprochen) führt. Belgien hinkt im E-Commerce den Nachbarländern mit einem Anteil von nur 3% des Onlinehandels am Gesamthandelsumsatz hinterher. Aber dieser erste Blick täuscht.

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Der belgische E-Commerce Markt holt mit Zuwachsraten von etwa 60% in den letzten Jahren auf. Die Belgier verfügen über eine hohe Kaufkraft. Das Land ist von Deutschland bequem zu erreichen. Heute haben über 60% der Belgier, die über einen Internetanschluss verfügen, bereits online Waren gekauft. Auch Bevölkerungsgruppen über 40 Jahre kaufen zunehmend Waren über Internet. Nach allen Voraussagen wird der belgische E-Commerce Markt in den nächsten Jahren weiter wachsen und damit zunehmend ein attraktiver Markt für deutsche Onlinehändler werden. Kleider und Schuhe sind zurzeit die größten Umsatzbringer im belgischen Onlinehandel, gefolgt von Nahrungsmitteln und Elektroartikeln. Als Zahlungsmittel bevorzugt wird die Kreditkarte,

Viele deutsche Onlinehändler bieten auch eine Lieferung nach Belgien an. Das belgische Fernabsatzrecht unterscheidet sich allerdings vom deutschen Recht. Es wäre daher fahrlässig, unbesehen die deutschen Regeln zum Onlinehandel auf den Onlinehandel in Belgien zu übertragen. Es ist sehr empfehlenswert die Sensibilität der Belgier in Sprachenfragen zu berücksichtigen und wenn möglich die Internetpräsenz in den drei Amtssprachen französisch, flämisch und deutsch (deutsch ist die dritte Amtssprache) vorzuhalten.

Rechtlich gewinnt die Sprachenfrage eine große Bedeutung, wenn es um vorvertragliche Pflichtangaben und Sanktionen insbesondere beim Widerruf geht. Der flämischsprachige oder französischsprachige aber auch der deutschsprachige belgische Verbraucher kann darauf bestehen, dass ihm diese Pflichtangaben in seiner Sprache vorliegen.

Im aktuellen Überblick zum belgischen Fernabsatzrecht möchte Ihnen die IT-Recht-Kanzlei einen Leitfaden geben, wie Sie Sie im Onlinehandel rechtssicher Waren oder Dienstleistungen nach Belgien verkaufen können. Darüber hinaus stellt die IT-Recht-Kanzlei für ihre Mandanten Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung) für den Onlinehandel in Belgien zur Verfügung.

Dieser Leitfaden wird sich auf Verträge mit Verbrauchern (B2C) konzentrieren, da in Belgien bei B2B-Verträgen per AGB die Anwendung deutschen Rechts und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden können und die Mehrheit der deutschen Onlinehändler AGB-Verträge vorgeben. Die IT-Recht-Kanzlei hat dies in ihren Rechtstexten berücksichtigt, die sie ihren Mandanten für den Onlinehandel in Belgien zur Verfügung stellt.

Der Leitfaden erläutert in einem ersten Kapitel die wichtige Vorfrage, warum beim Onlinehandel deutscher Onlinehändler mit belgischen Verbrauchern belgisches Recht und die Zuständigkeit belgischer Gerichte gelten, selbst wenn der deutsche Onlinehändler in seinen AGB für Belgien entgegenstehende Klauseln vorsieht.

Tipp: Professionelle belgische Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die Waren nach Belgien vertreiben,

  • belgische Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • belgische Widerrufsbelehrungen und
  • Datenschutzerklärungen

im Paket für folgende Handelsplattformen in Belgien an:

- AGB für eBay Belgien (französische Sprache)

- AGB für eBay Belgien (niederländische Sprache)

- AGB für Online-Shop Belgien (deutsche Sprache)

- AGB für Online-Shop Belgien (französische Sprache)

- AGB für Online-Shop Belgien (niederländische Sprache)

IT-Recht Kanzlei steht für Qualität

Die IT-Recht Kanzlei ist seit 2004 in den Bereichen des E-Commerce sowie des Wettbewerbsrechts tätig und Marktführer unter den Kanzleien im Bereich dauerhafter Händlerbetreuung.

Die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei stellen durch eine dauerhafte Qualitätssicherung die Aktualität und Rechtssicherheit der hier angebotenen Rechtstexte sicher.

Über 30.000 Präsenzen nutzen derzeit unsere Rechtstexte - dies bürgt für die Qualität der Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© dvarg - Fotolia.com

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